Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 13.10.2011
- 4 L 2533/11.GI -
VG Gießen: Eilantrag gegen Haushaltsbefragung im Zensus 2011 abgelehnt
Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die abgefragten Daten nicht verletzt
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Haushaltsbefragung einer Bürgerin im Rahmen des Zensus 2011 und das ihr wegen ihrer Weigerung zur Teilnahme angedrohte Zwangsgeld für zulässig erklärt.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der Eilantrag einer Bürgerin aus Büdingen abgelehnt, mit dem diese sich gegen die
Gericht sieht rechtliche Bedenken weder hinsichtlich Auswahl der Antragstellerin noch in Bezug auf Zwangsgeldandrohung
Das Verwaltungsgericht Gießen hat im gleichzeitig zur Abwendung der sofortigen Vollziehung anhängig gemachten Eilverfahren die beanstandeten Maßnahmen einer summarischen Prüfung unterzogen und rechtliche Bedenken weder an der Auswahl der Antragstellerin noch an der Zwangsgeldandrohung erhoben. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach dem Zensusgesetz 2011 trage den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 im so genannten „Volkszählungsurteil“ Rechnung. Auch genüge das Zensusgesetz dem Statistikgeheimnis.
Abgefragte Daten betreffen stets entweder Gemeinschaftsbezug des Individuums oder sind freiwillig abzugeben
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde durch die abgefragten Daten nicht verletzt, da die abgefragten Daten entweder den Gemeinschaftsbezug des Individuums beträfen oder freiwillig abzugeben seien, soweit es höchstpersönliche Fragen z.B. nach Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung angehe. Es verletzte die Antragstellerin auch nicht in ihren Rechten, dass gerade sie zur Befragung ausgewählt worden sei. Denn das Auswahlverfahren vermittle keine subjektiven Rechte, sondern diene allein der Validität der Datenerhebung.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online.
- VG Berlin: Eilantrag gegen Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2011 erfolglos
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 22.08.2011
[Aktenzeichen: VG 6 L 1.11]) - Zensusgesetz 2011: Zur Auskunft verpflichteter Einwohner kann Teilnahme an Haushaltebefragung nicht verweigern
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 03.08.2011
[Aktenzeichen: 4 L 612/11.NW]) - Teilnahme an amtlicher Haushaltsbefragung darf per Zwangsgeld erzwungen werden
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 24.01.2008
[Aktenzeichen: 9 K 5261/07])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12427
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss12427
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.