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Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 28.08.2008
1 L 1759/08.GI, 1 L 1760/08.GI -

Anwohner scheitern mit Eilanträgen gegen Baugenehmigung für holzverarbeitenden Betrieb

Rechte der Antragsteller werden nicht verletzt

Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Eilanträge mehrerer Anwohner in Lauterbach abgelehnt, die sich gegen die einem holzverarbeitenden Unternehmen erteilten Baugenehmigungen richteten. Basierend auf einem derzeit von den Antragstellern noch vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in einem so genannten Normenkontrollverfahren angegriffenen Bebauungsplan für das „Industriegebiet Rotäcker“ hat der Vogelsbergkreis dem beigeladenen Unternehmen die Baugenehmigungen für mehrere Teileinrichtungen des geplanten holzverarbeitenden Betriebs erteilt.

Die Antragsteller wendeten sich im Wesentlichen mit der Begründung, der Bebauungsplan sei nichtig, das Wohnhaus der Antragsteller werde durch den geplanten Großbetrieb unzumutbaren Lärmimmissionen ausgesetzt werden und die Entwässerungssituation sei wissentlich ungelöst gelassen worden und es sei eine Beeinträchtigung des antragstellerischen Grundstücks durch abfließendes Oberflächenwasser zu befürchten gegen diese Baugenehmigungen.

Das Verwaltungsgericht sah nun Rechte der Antragsteller bei summarischer Prüfung nicht verletzt. Der im Eilverfahren nur auf offensichtliche Fehler zu prüfende Bebauungsplan lasse keine beachtlichen Abwägungsfehler erkennen. Die Stadt Lauterbach habe im Bebauungsplanverfahren die öffentlichen und privaten Interessen nicht offensichtlich unzutreffend abgewogen und sei insbesondere zu Recht davon ausgegangen, dass das Gebiet, in dem die Grundstücke der Antragsteller gelegen sind als Mischgebiet einzustufen sind, was wiederum Auswirkungen auf die dort zulässigen Lärmimmissionen hat. Auch die Entwässerungssituation sei gutachterlich geprüft und bei den Festsetzungen ausreichend berücksichtigt worden. Dies gelte ebenso für die konkreten Baugenehmigungen, die sowohl den Lärmschutz der Nachbarn als auch den Schutz vor vom Baugrundstück eindringendem Abwasser durch Nebenbestimmungen hinreichend gewährleisteten.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Gießen vom 01.09.2008

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Dokument-Nr.: 6618 Dokument-Nr. 6618

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