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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 24.07.2012
- 7 L 812/12 -
Nichtteilnahme an einem Aufbauseminar berechtigt zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis
Antrag auf Aufschub in der Regel nicht erfolgreich
Kommt ein Autofahrer seiner Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nach und wird ihm deswegen die Fahrerlaubnis entzogen, so kann er im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens keinen Aufschub verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die
Öffentliches Interesse am Entzug überwiegt privates Interesse am Aufschub
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen lehnte den Antrag ab. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, ra-online (vt/rb)
- Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an Aufbauseminar zulässig
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 07.06.2010
[Aktenzeichen: 3 L 526/10.NW]) - Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe wegen fehlender Teilnahme an Aufbauseminar setzt Fristsetzung hinsichtlich Teilnahme voraus
(Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 25.02.2021
[Aktenzeichen: 3 L 775/20])
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Dokument-Nr. 14601
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