wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 06.05.2008
18 K 1455/06 -

Keine Erhebung der Zweitwohnungsteuer für Wohnmobile und Campingwagen in Essen

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Stadt Essen aufgrund ihrer Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer Besitzer von Wohnmobilen und Campingwagen, die nicht nur für einen vorübergehenden Zeitraum abgestellt werden ("Dauercamper"), gegenwärtig nicht zu einer Abgabe heranziehen darf.

Geklagt hatten mehrere Besitzer von Campingwagen; diese Wagen sind auf verschiedenen Plätzen im Essener Stadtgebiet abgestellt. Es ging um Steuerbescheide für die Jahre 2003 bis 2006 in Höhe von 24,00 € bis 80,00 € pro Jahr. Die Kläger vertraten im Wesentlichen die Auffassung, Wohnmobile und Campingwagen dürften nicht besteuert werden, da ihre Ausstattung nicht der einer normalen Wohnung entspreche.

Im Ergebnis hatten die Kläger Erfolg. Zur Begründung der Entscheidung hat der Kammervorsitzende in der mündlichen Verhandlung ausgeführt, es sei grundsätzlich nicht zu beanstanden, für länger als drei Monate abgestellte Campingwagen eine Steuer zu erheben. Es komme nicht auf deren (etwa einer Wohnung vergleichbaren) Ausstattung an. Vorliegend sei allerdings die Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Essen zu beanstanden, weil sie für die Besteuerung von Campingwagen keinen eindeutigen Steuermaßstab enthalte. Durch die Abzugsmöglichkeit "andere Aufwendungen" von der Standplatzmiete werde der Verwaltung ein Spielraum für die Höhe der Steuer eingeräumt. Das sei nicht zulässig, da der Satzungsgeber selbst die Steuer eindeutig festlegen müsse. Die Satzung der Stadt Essen sei somit nichtig, soweit es um die Besteuerung von Wohnmobilen und Campingwagen gehe. Nicht betroffen durch diese Entscheidungen sind Steuerbescheide der Stadt Essen für (normale) Zweitwohnungen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Gelsenkirchen vom 07.05.2006

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6095 Dokument-Nr. 6095

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6095

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung