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Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 04.05.2011
- 4 K 623/11 -
VG Freiburg: Waffenbesitzer muss Gebühr für verdachtsunabhängige Kontrolle bezahlen
Gebührenpflichtig ist nicht nur derjenige, der die Amtshandlungen willentlich herbeiführt
Wer im Besitz von Waffen ist, muss auch Gebühren für eine kurzfristig angekündigte verdachtsunabhängige Kontrolle in der Wohnung zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung seiner Waffen hinnehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg in seinem Urteil verkündet.
Im vorliegenden Verfahren hatte ein Waffenbesitzer Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Gebührenbescheid der Stadt Freiburg über 93,44 Euro gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt, da weder ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheides bestünden noch folge aus seiner Vollstreckung eine unbillige Härte für den Antragsteller.
Waffenbesitzer müssen jederzeit mit Aufbewahrungskontrollen rechnen
Die der Gebührenerhebung zugrunde liegende verdachtsunabhängige Vorortkontrolle sei voraussichtlich rechtmäßig gewesen. Die verdachtsunabhängige Vorortkontrolle sei mit Gesetz vom 17. Juli 2009 als eigenständige Maßnahme neu in das
Gebührenhöhe ist Sache der Länder
Die Gebührenfestsetzung erweise sich auch im Übrigen voraussichtlich als rechtmäßig. Die Stadt erhebe nach ihrer Verwaltungsgebührensatzung
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg/ra-online
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Dokument-Nr. 11611
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