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Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 17.01.2013
- 4 K 1022/12 -
Freiburg darf Alkohol weiterhin nachts über Automaten-EMMA verkaufen
Gericht kann Gesetzeslücke nicht durch Anwendung des Ladenöffnungsgesetzes auch auf Warenautomaten schließen
Die Automaten-EMMA in Freiburg darf auch in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr Alkohol verkaufen - an Jugendliche allerdings zu keiner Tageszeit. Das entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.
Im zugrunde liegenden Fall klagte der Betreiber der Automaten-EMMA gegen die Stadt Freiburg. Die Stadt hatte ihm den
Verbot des nächtlichen Alkoholverkaufs ist rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Freiburg entschied, dass das Verbot des nächtlichen Alkoholverkaufs rechtswidrig sei, weil dafür eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage fehle. Das
Streichung der Warenautomaten als Verkaufsstelle im Bundesgesetz wurde im Landesgesetz übernommen
Diese
Mögliche Schließung der Gesetzeslücke obliegt dem Gesetzgeber
Die damit entstandene offenkundige
Verbot des Alkoholverkaufs ohne sichergestellten Jugendschutz rechtmäßig
Das Verbot des Alkoholverkaufs, solange dabei der Jugendschutz nicht sichergestellt werde, beurteilte das Gericht hingegen als rechtmäßig. Die Automaten-EMMA verfüge zwar zu diesem Zweck über ein Personalausweislesegerät, eröffne aber damit nicht nur den einmaligen Kauf eines alkoholischen Getränks durch einen Erwachsenen, sondern schalte den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg/ra-online
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[Aktenzeichen: 5 K 1869/10]) - VGH Baden-Württemberg: Automatenvideothek bleibt an Sonn- und Feiertagen geschlossen
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Dokument-Nr. 15158
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