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Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 21.09.2011
- 2 K 638/10 -
VG Freiburg: Kein Anspruch auf Ethik-Unterricht in der Grundschule
Erteilung von Ethikunterricht gemäß Grundschul-Stundentafel-Verordnung nicht vorgesehen
Eltern haben keinen Anspruch darauf, dass Ethik-Unterricht bereits in der Grundschule angeboten wird. Die Einführung des Ethik-Unterrichts als ordentliches Unterrichtsfach erst ab Klasse 7 der Gymnasien und ab Klasse 8 der Haupt- und Realschulen ist nicht zu beanstanden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte eine Mutter, die die Einführung von Ethik-Unterricht an der
Erziehungsberechtigter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Einrichtung eines bestimmten Schulfachs
Die Klage blieb jedoch vor dem Verwaltungsgericht Freiburg erfolglos. Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass es der Mutter für den geltend gemachten Anspruch auf Einführung von Ethik-Unterricht an der
Abstrakte Diskussionen über ethische Problemfelder erst in höheren Altersstufe sinnvoll
Ethikunterricht sei als ordentliches Unterrichtsfach für die
Anspruch auf Ethikunterricht in der Grundschule ergibt sich weder aus Grundgesetz noch aus Europäischen Menschenrechtskonvention
Die Klägerin könne nicht verlangen, dass der Beklagte die Grundschul-Stundentafel-Verordnung in ihrem Sinne ergänze und den Ethik-Unterricht auf die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg/ra-online
- Einführung des Ethikunterrichts in Berlin als Pflichtfach verfassungsgemäß
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.03.2007
[Aktenzeichen: 1 BvR 2780/06]) - Kein Anspruch auf Befreiung vom Ethikunterricht
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.11.2006
[Aktenzeichen: OVG 8 S 78.06])
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Dokument-Nr. 12451
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