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Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 17.02.2010
- 2 K 229/10 -
Handgreiflichkeiten zwischen Mitschülern mit dem Handy gefilmt – Zweiwöchiger Unterrichtsausschluss rechtmäßig
Fehlverhalten darf zum Schutz des Schulfriedens nicht sanktionslos bleiben
Ein Schüler, der eine handgreifliche Auseinandersetzung seiner Mitschüler filmt und das Video anschließend bei Youtube veröffentlichen lässt, darf vom Schulleiter vom Unterricht suspendiert werden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte nach den Feststellungen des Schulleiters hatte ein 14-jähriger Gymnasiast (im Folgenden: Antragsteller) mit einem
Schweres Fehlverhalten des Schülers
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat den Eilantrag des Antragstellers gegen seinen durch den Schulleiter angeordneten sofortigen zweiwöchigen Ausschluss vom Unterricht abgelehnt. Zur Begründung ihrer Entscheidung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass dem Antragsteller aufgrund des vom Schulleiter ermittelten Sachverhalts ein schweres Fehlverhalten vorzuwerfen sei, durch das die Erfüllung der Erziehungsaufgabe der
Wiederkehrende Erniedrigung der Mitschüler durch Verbreitung per Video
Der Antragsteller habe das Persönlichkeitsrecht und die seelische Integrität eines Mitschülers verletzt, indem er die dem Mitschüler zugefügte grundlose Gewaltanwendung durch Anfeuern unterstützt, sie filmisch „ausgeschlachtet“, den Film anderen vorgeführt und sich an dessen Verbreitung im Internet beteiligt habe. Durch die Verbreitung des Films habe er immer wiederkehrende Erniedrigungen verursacht. Bliebe derartiges Fehlverhalten sanktionslos, würde die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2010
Quelle: ra-online, VG Freiburg
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Dokument-Nr. 9263
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