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Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 04.10.2012
- 1 K 1121/12 -
Ausweisung wegen Einstellung von al-Qaida-Drohvideo auf Youtube-Account zulässig
Regierungspräsidium sieht öffentliches Sicherheitsinteresse als vorrangig an
Der Eilantrag eines 28-jährigen türkischen Staatsangehörigen aus Villingen-Schwenningen gegen seine Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund der Wahrung des öffentlichen Sicherheitsinteresses abzulehnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der in Deutschland geborene und aufgewachsene Antragsteller im September 2009 ein Video in seinen YouTube-Account eingestellt, in dem im Namen von
Antragsteller stellte auch nach seiner Haftentlassung Videos in seinen Youtube-Account
Das Gericht begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass es davon überzeugt sei, dass dem Antragsteller der Drohcharakter des Videos von Anfang an bekannt war und er mit dessen Einstellen auf seinem Account das Ziel von
Regierungspräsidium: Öffentliches Sicherheitsinteresse ist vorranging zu behandeln
Das Regierungspräsidium habe umfassende Ermessenserwägungen angestellt. Die Verwurzelung des Antragstellers in der Bundesrepublik Deutschland sei mit der ihr zukommenden Bedeutung berücksichtigt worden. Dies gelte auch für die Belange, die sich aus der Beziehung zu seinem deutschen Kind ergäben, welches ohnehin vom Antragsteller getrennt und in einem anderen Bundesland lebt. Im Ergebnis habe das Regierungspräsidium in rechtlich nicht zu beanstandender Weise das öffentliche Sicherheitsinteresse an einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg/ra-online
- Al-Qaida-Mitglied darf ausgewiesen werden
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.06.2012
[Aktenzeichen: 7 A 10303/12.OVG]) - Al-Tawhid-Straftäter zu Recht ausgewiesen, obwohl er ein Kind deutscher Staatsangehörigkeit hat
(Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 14.11.2008
[Aktenzeichen: 5 K 2067/07])
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Dokument-Nr. 14386
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