Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.01.2009
- 7 K 649/08.F.A(1) -
Iranische Bauchtänzerin geniest Flüchtlingsschutz in Deutschland
Der 1996 gewährte Flüchtlingsschutz besteht wegen Verfolgungsgefahr weiterhin
Eine iranische Frau, die in Deutschland mehrmals öffentlich als Bauchtänzerin aufgetreten war und somit die Bekleidungsvorschriften des iranischen Mullah-Regimes krass verletzte, kann weiterhin Flüchtlingsschutz in Deutschland beanspruchen. Diesen Schutz erhielt sie 1996. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main stellte fest, dass sich die Sachlage nicht wesentlich geändert habe und ein Widerruf der Flüchtlingsanerkennung derzeit nicht möglich ist.
Die im Jahre 1971 geborene iranische Klägerin erhielt aufgrund eines gerichtlichen Verpflichtungsurteils mit Bescheid vom 11.10.1996
Behörde widerrief Flüchtlingsanerkennung
Die Beklagte, das Bundesamt für Migration und
Richter: Maßgebliche Sach- oder Rechtslage zur Flüchtlingsanerkennung hat sich nicht nachträglich verändert
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat der Klage stattgegeben und den Widerruf der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 04/09 des VG Frankfurt am Main vom 17.02.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7484
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7484
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.