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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.09.2008
- 5 L 2822/08.F(1) -
Streit um Nachttanzdemo "Deutschland den Schlaf rauben! - die Verhältnisse zum Tanzen bringen!"
VG Frankfurt ändert Auflagen für die sog. Nachttanzdemo am 02./03.10.2008
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die mit Verfügung der Stadt Frankfurt am Main vom 28.08.2008 angeordneten Auflagen für eine vom ASTA der Fachhochschule Frankfurt am Main am 02./03.10.2008 geplante Veranstaltung teilweise abgeändert.
Nach Anhörung des ASTA der Fachhochschule Frankfurt am Main, Antragsteller, erließ die Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt am Main, Antragsgegnerin, am 28.08.2008 eine Auflagenverfügung zu der für den 02./03.10.2008 angemeldeten Veranstaltung: „Deutschland den Schlaf rauben!“ - die Verhältnisse zum Tanzen bringen!“. Die angemeldete Demonstrationsroute wird in Nr. 1 b der Verfügung wie folgt festgelegt: Diesterwegplatz - Elisabethenstraße - Mainkai - Untermainkai - Elbestraße (Zwischenkundgebung Ecke Kaiserstraße) - Friedrich-Ebert-Anlage - Bockenheimer Landstraße (Abschlusskundgebung vor der Universitätsbibliothek). In Nr. 1 c der vorgenannten Verfügung ist das Veranstaltungsende auf 1.00 Uhr festgesetzt. Der Antragsteller haben am 23.09.2008 Widerspruch u.a. gegen Nr. 1 b und c der Verfügung eingelegt und gerichtlichen Eilrechtsschutz beantragt. Die Antragsgegnerin ist dem Antrag entgegengetreten.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verfügung der Antragsgegnerin hinsichtlich Nr. 1 b (Wegstrecke) wiederhergestellt und den Antrag im Übrigen abgelehnt. Zur Begründung hat die für das Versammlungsrecht zuständige 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main ausgeführt, dass sich der Antragsteller auf das Grundrecht der
Veranstalter legt grundsätzlich die Aufzugsroute fest
Die in der
Versammlung muss spätestens um 1.00 Uhr enden
Soweit der Antragsteller die Festsetzung des Endes der Veranstaltung auf 1.00 Uhr in
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 20/08 des VG Frankfurt am Main vom 29.09.2008
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Dokument-Nr. 6767
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