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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.09.2022
- 5 K 3054/21.F -
Land Hessen muss Mietkosten für Impfzentrum in Frankfurt am Main aufkommen
VG verneint beherrschenden Einfluss der Stadt Frankfurt am Main
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Stadt Frankfurt am Main nicht zur Tragung der Mietzahlung von 2,5 Millionen Euro verpflichtet sei und damit die Kosten für den Betrieb des Impfzentrums in der Festhalle von dem Land zu übernehmen seien.
Aufgrund eines Einsatzbefehls des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport vom 23.11.2020 wurden die hessischen Gemeinden und auch die Klägerin, die
Ausnahme: Kommunen haben beherrschenden Einfluss
In einem weiteren Passus wird erwähnt, dass „…vermeidbare und somit nicht erstattungsfähig Kosten“ solche sind, bei denen es sich „…beispielsweise um Mieten für Liegenschaften von Kommunen einschließlich kommunaler Eigen- und Zweckbetriebe sowie von Betrieben, bei denen die Kommunen beherrschenden Einfluss ausüben…“, handele. Das
VG: Beherrschender Einfluss der Stadt Frankfurt nicht gegeben
Das VG hat festgestellt, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32178
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