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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.11.2009
- 23 K 2720/09.F.PV(V) und 23 L 3377/09.F.PV(V) -
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnt Stopp der Privatisierung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst ab
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Stopp der Privatisierung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst abgelehnt. Die Städtischen Kliniken sollen in eine GmbH umgewandelt werden.
Die Beteiligten, der Personalrat der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst und der geschäftsführende Verwaltungsdirektor der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main- Höchst als Dienststellenleiter streiten über die Umsetzung der
Personalrat erhob gegen Umwandlung der Klinken in eine GmbH Einwendungen
Im Rahmen der Vorbereitung dieser Maßnahme ist der Personalrat der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst zum Einen wegen der beabsichtigten
Beteiligungsverfahren sei noch nicht abgschlossen
Da die Begründungspflicht nach der vorgenannten Vorschrift nicht erfüllt sei, sei das personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren noch nicht abgeschlossen und daher eine Durchführung der Maßnahme zum beabsichtigten Termin zum 01.01.2010 nicht zulässig. Der geschäftsführende Verwaltungsdirektor meint, die angegebenen Gründe seien ausreichend und ermöglichten dem Personalrat die Motive der Dienststelle für die beabsichtigte Maßnahme nachvollziehen zu können.
Privatisierung kann weiter vorangetrieben werden
Die Fachkammer für Personalvertretungssachen des Landes hat sich der Auffassung des Verwaltungsdirektors angeschlossen und zugleich einen Antrag abgelehnt, ihm die Fortführung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2009
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
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Dokument-Nr. 8771
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