Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2011
- 23 K 7945/08 und 23 K 2989/09 -
Brustkrebs von Berufsschullehrerinnen nicht als Berufserkrankung anerkannt
Bauschadstoffe nicht ursächlich für Anerkennung einer Berufskrankheit im Sinne von § 31 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Brustkrebserkrankung einer Berufsschullehrerin nicht eindeutig auf Schadstoffe, die u.a. aus dem PVC-Fußboden, als Kfz-Abgase aus der Kfz-Werkstatt der Berufsschule oder aus dem passiv gerauchten Tabakrauch im Lehrerzimmer zurückzuführen ist und somit nicht als Berufserkrankung anerkannt werden kann.
Im zugrunde liegenden Streitfall begehrte eine seit etwa 25 Jahren am BBZ Grevenbroich beschäftigte Berufsschullehrerin die Anerkennung ihrer Erkrankung an Brustkrebs als Berufserkrankung. Sie führt die Erkrankung auf Schadstoffe zurück, die u.a. aus dem PVC-Fußboden, als Kfz-Abgase aus der Kfz-Werkstatt der Berufsschule, aus dem passiv gerauchten Tabakrauch im Lehrerzimmer und aus im Unterricht von Bäckereifachverkäuferinnen verwendeten Kunststoff-Lebensmittelattrappen stammen sollen.
Ihr 17-jähriger Sohn macht die Anerkennung seiner Erkrankung an Diabetes Mellitus Typ I als Folge der Schadstoffexposition seiner Mutter während Schwangerschaft und Stillzeit geltend.
Darüber hinaus klagte im gleichen Zusammenhang ein 59-jähriger Witwer, dessen Frau über 30 Jahre am selben BBZ als Berufsschullehrerin beschäftigt war und ebenfalls an Brustkrebs erkrankte. Die Frau verstarb an auftretenden Metastasen im Jahr 2009 im Alter von 55 Jahren.
Verwaltungsgericht weist Klage zurück
Werbung
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage ab. Zur Begründung führte der Richter im Wesentlichen aus, dass Bauschadstoffe, wie eine etwaige Belastung aus dem PVC-Fußboden, als Ursachen einer Berufskrankheit im Sinne von § 31 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz nicht in Betracht kämen, weil Beamte solchen Gefahren nicht "nach der Art ihrer dienstlichen Verrichtung besonders ausgesetzt" seien. Die Beschaffenheit der Diensträume sowie des Dienstgebäudes sei insoweit unbeachtlich. In Bezug auf den von der Klägerseite angeführten Schadstoff Benzol, der aus den aus Weich-PVC bestehenden Lebensmittelattrappen ausgegast sei, die von beiden Berufsschullehrerinnen bei der Ausbildung von Bäckereifachverkäuferinnen verwendet worden seien, reiche die Erkenntnislage auf der Grundlage des vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachtens eines Krebs-Spezialisten nicht aus, um einen hinreichenden Ursachenzusammenhang zwischen der Einwirkung von Benzol und der Erkrankung an Brustkrebs festzustellen.
Antrag des Sohnes auf Anerkennung als Berufsunfall nicht innerhalb der Gesetzesfrist gestellt
Die Klage des 17-jährigen Sohnes wegen einer geltend gemachten Vorschädigung während der Schwangerschaft wies das Gericht schon im Hinblick darauf ab, dass der Antrag auf Anerkennung als Berufsunfall nicht innerhalb der Gesetzesfrist von 10 Jahren ab der Geburt gestellt worden sei.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
- Hautkrebs durch Strahlung beim Schweißen: Berufskrankheit
(Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 08.06.2005
[Aktenzeichen: S 36 U 155/03]) - Blasenkrebs als Berufskrankheit auch bei nur geringer beruflicher Belastung mit aromatischen Aminen
(Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2008
[Aktenzeichen: S 1 U 812/07])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10881
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 10881
Aktuell diskutiert
Diskutieren Sie über diese Entscheidung »
Die neuesten Beiträge:
insgesamt 1 Beitrag zu dieser Entscheidung
18.01.2011, 01:00 Uhr von Redaktion »
Brustkrebs von Berufsschullehrerinnen nicht als Berufserkrankung anerkannt
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Brustkrebserkrankung einer Berufsschullehrerin nicht eindeutig auf Schadstoffe, die u.a. aus dem PVC-Fußboden, als Kfz-Abgase aus der Kfz-Werkstatt der Berufsschule oder aus dem passiv gerauchten Tabakrauch im Lehrerzimmer zurückzuführen ist und ...mehr »
Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit in unserem Forum! »
Dossiers
- Ärger: Ungewollte Rechnung von Astoria Finance für diegewerbeseiten.com - Branchenbuch für Region - erhalten?
- Dissertation: Wann ein Doktortitel wegen Täuschung aberkannt werden kann
- Müller Media beruft sich auf Urteil des AG Herford zugunsten eines anderen Branchenbuchanbieters
- Branchenbuch-deutschland.info -Warnung vor dem Branchenbuch Deutschland:bbd Branchenbuch Deutschland GmbH übernimmt Verträge von J. Kerler Verlag GmbH
- Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Ghost Rider Spirit of Vengeance 3 D - Universum Film GmbH
- Lärmbelästigung durch Nachbarn, Geschäfte und Kirchenglocken
- Mietmängel nicht in Kauf nehmen - Zum Recht auf Mietminderung
- OLG Düsseldorf verurteilt Gewerbeauskunft-Zentrale - Was bedeutet das Urteil für die Kunden?
- Mietminderung bei Wasserschaden: Um wie viel darf die Miete gemindert werden?
- DeMa Debitoren Management GmbH & Co. KG verschickt Rechnungen für branchenauskunft-24.com
Werbung

