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Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 14.08.2008
5 E 2043/06 -

Kein Aufenthaltsrecht für illegal eingereiste türkische Mutter zweier in Deutschland lebender Kinder

Kinder kommen allein zurecht

Eine illegal eingereiste Türkin, die Mutter von zwei in Deutschland lebenden volljährigen Kinder ist, hat keinen Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen. Dies hat das Verwaltungsgericht Darmstadt entschieden. Es hat die Klage der türkischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gegen die Stadt Rüsselsheim zurückgewiesen.

Die Klägerin, die im März 2005 mit einem Besuchervisum zu ihren im Bundesgebiet lebenden Töchtern eingereist ist und sich seit dem 05.04.2005 illegal im Bundesgebiet aufhält, hat nach dem Aufenthaltsgesetz keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Das Aufenthaltsgesetz gewährt den Zuzug aus familiären Gründen grundsätzlich nur Eheleuten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben sowie minder-jährigen Kindern. Demgegenüber ist die Klägerin von ihrem in Deutschland lebenden Ehemann geschieden und ihre Kinder waren im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bereits volljährig.

Keine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

Letztlich lagen nach Überzeugung des Gerichts auch die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nicht vor. Die Klägerin konnte insbesondere nicht den Nachweis erbringen, dass ihre volljährigen Töchter, die in der mündlichen Verhandlung anwesend waren, ohne ihre Anwesenheit im Bundesgebiet erheblichen Schaden nehmen könnten.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Darmstadt vom 14.08.2008

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Dokument-Nr.: 6532 Dokument-Nr. 6532

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