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Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 14.08.2008
- 5 E 2043/06 -
Kein Aufenthaltsrecht für illegal eingereiste türkische Mutter zweier in Deutschland lebender Kinder
Kinder kommen allein zurecht
Eine illegal eingereiste Türkin, die Mutter von zwei in Deutschland lebenden volljährigen Kinder ist, hat keinen Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen. Dies hat das Verwaltungsgericht Darmstadt entschieden. Es hat die Klage der türkischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gegen die Stadt Rüsselsheim zurückgewiesen.
Die Klägerin, die im März 2005 mit einem Besuchervisum zu ihren im Bundesgebiet lebenden Töchtern eingereist ist und sich seit dem 05.04.2005 illegal im Bundesgebiet aufhält, hat nach dem
Keine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Letztlich lagen nach Überzeugung des Gerichts auch die Voraussetzungen für die Erteilung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Darmstadt vom 14.08.2008
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Dokument-Nr. 6532
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