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Verwaltungsgericht Cottbus, Urteil vom 30.05.2013
- VG 5 K 962/10 -
Mobilitätszulage an Finanzbeamte rechtswidrig
Als Besoldung zu qualifizierende Prämie bedarf gesetzlicher Grundlage und darf nicht durch ministeriellen Erlass gewährt werden
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die seit Ende 2009 im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen geübte Praxis beanstandet, Beamten, denen im Zuge der Strukturreform ein anderer Dienstort zugeteilt wird, eine Mobilitätsprämie zu gewähren.
Die in einem ministeriellen Erlass vorgesehene
Mobilitätsprämie ist als Besoldung zu qualifizieren
Unbeschadet ihrer Bezeichnung ist die Mobilitätsprämie nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Cottbus/ra-online
- Großstadt-Beamte erhalten keine Zulagen für höhere Lebenshaltungskosten in Ballungsräumen
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 06.03.2007
[Aktenzeichen: 2 BvR 556/04]) - Fahrzeit ist für Beamte keine Dienstzeit
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.11.2005
[Aktenzeichen: 10 A 10727/05.OVG])
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Dokument-Nr. 16026
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