wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 04.01.2013
5 B 8/13 -

Versammlungsrecht (hier: NPD Kundgebung) kann während Mittagsgebet im Dom eingeschränkt werden

NPD Kundgebung am 07.01.2013 auf Braunschweiger Burgplatz zeitlich und räumlich begrenzt

Die von der NPD angekündigte Kundgebung am 7. Januar zum Thema "Wir wollen nicht Zahlmeister Europa sein - Raus aus dem Euro" darf nicht zwischen 11.45 Uhr und 12.45 Uhr stattfinden und nur auf der Nordost-Seite des Platzes eine Stunde lang durchgeführt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden.

Die Begrenzung ist zum Schutz der durch das Grundgesetz garantierten Freiheit der Religionsausübung erforderlich, auf die sich die Teilnehmer an dem in diesem Zeitraum stattfindenden Mittagsgebet im angrenzenden Braunschweiger Dom berufen können.

Vollständige Verlegung der Veranstaltung wegen Verstoß gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit rechtswidrig

Die Verfügung der Stadt Braunschweig, mit der die Veranstaltung vollständig auf den südwestlich des Hauptbahnhofes gelegenen Parkplatz verlegt werden sollte, verstößt gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und ist insoweit rechtswidrig. Über ein Verbot der Demonstration hatte das Gericht nicht zu urteilen. Ein solches Verbot hatte auch die Stadt nicht verfügt.

Kooperationsgespräch über alternativen Versammlungsort zwischen der Stadt Braunschweig und der NPD scheitert

Mit Schreiben vom 31. Dezember 2012 hatte die NPD die Kundgebung auf dem Burgplatz bei der Stadt Braunschweig angemeldet und mitgeteilt, die Veranstaltung solle zwischen 10 und 13 Uhr stattfinden und rund eine Stunde dauern, sie rechne mit 10 bis 25 Teilnehmern. Im Rahmen eines Kooperationsgesprächs zwischen der Stadt und einem Vertreter der NPD am 3. Januar schlug die Stadt den südwestlich des Hauptbahnhofes gelegenen Parkplatz als alternativen Versammlungsort vor. Nachdem der Vertreter der NPD diesen Vorschlag abgelehnt hatte, ordnete die Stadt mit Bescheid vom 3. Januar an, dass die Versammlung dort und nicht auf dem Burgplatz stattzufinden habe. Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, nach Abwägung aller Umstände müsse das Interesse an der Durchführung der Veranstaltung auf dem Burgplatz gegenüber der Religionsfreiheit zurücktreten, die durch die geplante Versammlung beeinträchtigt werde. Der südwestlich des Hauptbahnhofes gelegene Parkplatz sei dagegen für die geplante Versammlung geeignet und zumutbar, weil sie dort ebenso wahrgenommen werde wie auf dem Burgplatz. Gegen die Auflage der Stadt hat die NPD am 3. Januar um 17.30 Uhr einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt und sich dazu auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen.

Auch rechtsradikale haben Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit

Das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes gilt auch für Versammlungen Rechtsradikaler. Eine Demonstration darf danach nicht schon deswegen unterbunden oder beschränkt werden, weil dort angreifbare oder abzulehnende politische Auffassungen vertreten werden. Solange eine Partei nicht durch das allein dafür zuständige Bundesverfassungsgericht verboten ist, kann sie sich bei Demonstrationen wie jede andere Partei auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Braunschweig/ ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Versammlungsrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14965 Dokument-Nr. 14965

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14965

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?