wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28.01.2020
VG 4 K 135.19 -

Hostel auf Gelände der nordkoreanischen Botschaft muss schließen

Verstoß gegen UN-Sanktionen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft in Berlin-Mitte durch eine GmbH betriebene Hostel schließen muss.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt seit 2007 auf dem Gelände der Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) in Berlin-Mitte ein Hostel. Nach einem 2016 geschlossenen Mietvertrag beträgt die vereinbarte Miete 38.000 Euro im Monat. Das Bezirksamt Mitte von Berlin untersagte der Klägerin im November 2018 die Nutzung der Immobilie unter Berufung auf die EU-Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (EU-Verordnung). Mit der EU-Verordnung werden die gegen das Land wegen seines Atomprogramms verhängten UN-Sanktionen umgesetzt. Danach ist es u.a. bereits untersagt, sich mit einer Tätigkeit zu befassen, die mit der Nutzung von im Eigentum der Regierung der DVRK steht. Die Klägerin war der Auffassung, dass das Bezirksamt für den Erlass des Bescheides schon nicht zuständig sei. Zudem könne die Verfügung nicht auf das allgemeine Ordnungsrecht gestützt werden. Die bloße Nutzung der Immobilie sei nicht von der EU-Verordnung umfasst, und seit April 2017 habe sie auch keine Mietzahlungen mehr an die Botschaft geleistet.

VG: Auf UN-Sanktionenrecht beruhendes Verbot ist zwingend

Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab. Die Verfügung stütze sich zu Recht auf die polizeiliche Generalklausel i.V.m. der EU-Verordnung. Die Vorschrift sei anwendbar und werde insbesondere nicht durch das Gewerberecht verdrängt. Das Bezirksamt sei für die Verfügung zuständig; daran ändere auch die hohe außenpolitische Relevanz des Vorgangs nichts. Auf die Frage, ob der Mietvertrag noch bestehe oder wirksam gekündigt sei, komme es nicht an. Denn die Klägerin verstoße jedenfalls schon dadurch gegen Art. 20 Abs. 1 c der EU-Verordnung, dass sie Räumlichkeiten in der Glinkastraße zum Betrieb des Hostels nutze. Da das auf dem UN-Sanktionenrecht beruhende Verbot zwingend sei, sei das Ermessen der Behörde auf Null reduziert gewesen und lasse nur die getroffene Entscheidung zu. Eine Vorlage des Falles an den EuGH sei nicht geboten, weil das Gericht die von der Klägerin aufgeworfenen Fragen, soweit es hierauf überhaupt ankomme, selbst beantworten könne.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online (pm/kg)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Hostel | Sanktionen | Schließung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28361 Dokument-Nr. 28361

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28361

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?