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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 25.03.2015
- VG 34 K 268.14 und VG 34 K 275.14 -
Konsularische Hilfe besteht nur für Deutsche und setzt besonderen Notfall voraus
Hilfeleistungen umfassen keine allgemeinen Unterstützungsmaßnahmen im Ausland
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass konsularische Hilfe durch die deutschen Auslandsvertretungen nur Deutschen zusteht und zudem eine besondere Notlage voraussetzt.
In dem ersten verhandelten Verfahren hatte ein seit 1995 in Deutschland lebender Spanier die Hilfe des Generalkonsulats auf Palma de Mallorca in Anspruch nehmen wollen, weil er sich in einer Grundstücksangelegenheit wegen seiner katalanischen Volkszugehörigkeit durch die spanischen Behörden diskriminiert sah. Im zweiten Fall wollte ein in Venezuela lebender Deutscher die dortige
Verwaltungsgericht weist Klagen ab
Das Verwaltungsgericht Berlin wies beide Klagen ab. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 20871
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