wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15.12.2015
VG 33 L 355.15 -

Förderverein erhält keine diplomatische Unterstützung für Einreise nach Syrien

Auswärtiges Amt muss Einreisen in Gebiet mit Reisewarnung nicht unterstützen

Der Förderverein eines Hilfsprojekts in Syrien kann keine diplomatische Unterstützung des Auswärtigen Amtes für die Einreise von Helfern nach Syrien erstreiten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens fördert die Errichtung und den Betrieb eines Gesundheitszentrums in Kobane in Syrien. Für die Einreise von weiteren Helfern aus dem Irak nach Syrien begehrte er praktische und diplomatische Unterstützung. Das zuständige Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland lehnte diese u.a. mit der Begründung ab, dass es keine Unterstützung zur Einreise in ein Gebiet leisten könne, für das eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestehe.

Förderverein hält Bundesrepublik Deutschland zur Leistung humanitärer Hilfe verpflichtet

Mit seinem Eilantrag wollte der Antragsteller die Verpflichtung des Auswärtigen Amtes erreichen, die von ihm als "Regierung der autonomen Region Kurdistan-Irak" bezeichnete Stelle zu ersuchen, den Helfern den Grenzübertritt nach Syrien zu gestatten bzw. sonstige diplomatische Maßnahmen zu ergreifen, um ihnen den Zugang nach Kobane zu ermöglichen. Die Bundesrepublik Deutschland sei völkerrechtlich verpflichtet, humanitäre Hilfe zu leisten. Dazu gehöre auch die Unterstützung des Antragstellers bei der Erbringung von humanitärer Hilfe in Syrien.

VG: Auswärtiges Amt ist nicht zur Unterstützung des Förderverein-Projekts verpflichtet

Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Der Antragsteller habe keinen Anspruch auf die begehrte Unterstützung. In außenpolitischen Angelegenheiten, in denen regelmäßig zahlreiche unterschiedliche Faktoren, wie die Beziehungen zu anderen Staaten, völkerrechtliche Verpflichtungen und diverse gegenläufige außenpolitische Interessen zu berücksichtigen seien, stehe dem Auswärtigen Amt ein besonders weiter Entscheidungsspielraum zu. Eine Verpflichtung, gerade das Projekt des Antragstellers aktiv zu unterstützen, sei nicht erkennbar. Nicht zu beanstanden sei es, grundsätzlich keine Einreisen in ein Gebiet mit Reisewarnung zu unterstützen, wie sie für Syrien landesweit bestehe. Die besondere Gefahrenlage betreffe nicht nur Touristen, sondern auch humanitäre Helfer, denen nach der Schließung der Botschaft in Syrien keine konsularische Hilfe vor Ort geleistet werden könne.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: humanitäre Gründe | Reisewarnung | Syrien | Syrer

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22040 Dokument-Nr. 22040

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss22040

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung