wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 04.03.2005
VG 31 A 53.03 -

Karstadt scheitert mit Klage wegen Wertheim-Grundstück

JCC gewinnt im Streit um Grundstücke in der Leipziger Straße

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage der KarstadtQuelle AG im Streit um ehemals jüdische Grundstücke in der Leipziger Straße abgewiesen.

Die jüdische Familie Wertheim betrieb seit Beginn des 20. Jahrhunderts mittels verschiedener Gesellschaften Kaufhäuser auf gesellschaftseigenen Grundstücken wie etwa am Leipziger Platz und in der Leipziger Straße in Berlin. Das Vermögensamt sieht, da die Wertheim-Erben nicht rechtzeitig Rückübertragungsansprüche gestellt haben, die jüdische Nachfolgeorganisation Jewish Claims Conference (JCC) als berechtigt an, die für Wertheim-Grundstücke erlangten Verkaufserlöse zu erhalten. Dagegen wendet sich die KarstadtQuelle AG unter Berufung darauf, durch Anteilserwerb bzw. Vermögensübertragungen selbst Rechtsnachfolger der jüdischen Gesellschafter geworden zu sein.

Die 31. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat nunmehr in einem ersten Urteil zu diesem Komplex - es geht um Verkaufserlöse für die Grundstücke Leipziger Straße 126 und 127 bis 130 in Höhe von ca. 20 Millionen Euro - die Klage der KarstadtQuelle AG abgewiesen. Sie ließ offen, ob der angefochtene Bescheid des Vermögensamtes insgesamt rechtmäßig ist. Jedenfalls verletze er keine Rechte der KarstadtQuelle AG. Denn die einschlägige, 1992 in das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen eingefügte Vorschrift stelle nicht darauf ab, wer im Laufe der Jahre die Geschäftsanteile der betroffenen Unternehmen erworben habe. Sie wolle vielmehr am Schicksal des in der Nazi-Zeit geschädigten jüdischen Gesellschafters anknüpfen und diesen bzw. seinem Erben ergänzende Wiedergutmachung gewähren. Da die Erben selbst keinen Antrag gestellt haben, trete nach einer anderen gesetzlichen Vorschrift des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen die JCC an ihre Stelle.

Die Kammer hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Hiergegen kann die KarstadtQuelle AG die Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragen. Ein Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht ist nach einer Vorschrift des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen generell ausgeschlossen.

Nachtrag vom 25.10.2005

siehe BVerwG, Beschluss v. 13.10.2005: Anspruch der KarstadtQuelle AG auf Wertheim-Grundstücke rechtskräftig abgelehnt

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2005
Quelle: Pressemitteilung des VG Berlin vom 04.03.2005

Aktuelle Urteile aus dem Offene Vermögensfragen
Urteile zu den Schlagwörtern: jüdische Grundstücke | offene Vermögensfragen

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 291 Dokument-Nr. 291

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil291

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung