- bei kostenlose-urteile.de">

- bei kostenlose-urteile.de">

 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 11.11.2010
VG 27 K 240.10/ VG 27 L 224.10 -

Medienrat begeht beachtliche Fehler bei Frequenzentzug: Christlicher Hörfunksender "Radio Paradiso" darf vorerst weiter senden

Medienrat muss erneut über die Vergabe der Hörfunkfrequenzen entscheiden

"Radio Paradiso" darf seinen Sendebetrieb in Berlin und Brandenburg vorerst weiter fortsetzen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg unter zehn Bewerbern für die bislang von "Radio Paradiso" genutzten und bis zum 30. November 2010 befristeten Frequenzen die Beigeladene, den Hörfunkveranstalter "Oldiestar", ausgewählt und dieser im Juni 2010 eine Sendeerlaubnis erteilt. Die hiergegen gerichtete Klage der Klägerin hatte nun Erfolg.

Beachtliche Fehler bei Vergabeentscheidung unterlaufen

Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat die Entscheidung der Medienanstalt aufgehoben. Dem für die Vergabeentscheidung zuständigen Medienrat seien bei der Entscheidung, die Frequenzen an "Oldiestar" zu vergeben, rechtlich beachtliche Fehler unterlaufen. Der Medienrat habe bei seiner Entscheidung fälschlich im Wesentlichen nur auf das Programm der Berliner Frequenz von "Radio Paradiso" abgestellt, nicht aber auf die ebenfalls mit der Sendeerlaubnis verbundenen Brandenburger Lokalfrequenzen, obwohl dies für die Beurteilung der Vielfalt eines Programms nicht unberücksichtigt bleiben dürfe.

Medienrat ging von unvollständigen bzw. teilweise unrichtig ermittelten Sachverhalt aus

Zudem sei das Gremium hinsichtlich der bisherigen Sendetätigkeit von "Radio Paradiso" von einem unvollständig bzw. teilweise unrichtig ermittelten Sachverhalt ausgegangen. Weiterhin seien die im Bescheid angegebenen Gründe dafür, dass "Oldiestar" bei seinen Wortbeiträgen gegenüber "Radio Paradiso" qualitativ vorrangig sei, nicht nachvollziehbar. Schließlich sei der Medienrat auf die von "Radio Paradiso" im Vergabeverfahren angekündigten, teilweise bereits umgesetzten Neuerungen im Wortprogramm nicht eingegangen. Die Aufhebung der Vergabeentscheidung über die Frequenzen hat zur Folge, dass der Medienrat - sofern das Urteil rechtskräftig wird - über die Vergabe der Hörfunkfrequenzen an "Radio Paradiso" oder "Oldiestar" erneut entscheiden muss.

Sendeerlaubnis für "Oldiestar" vorläufig außer Kraft gesetzt

Zugleich hat das Gericht die "Oldiestar" erteilte Sendeerlaubnis vorläufig außer Kraft gesetzt und die Medienanstalt im Wege einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, "Radio Paradiso" für diese Frequenzen bis zur erneuten Bescheidung eine vorläufige Sendeerlaubnis zu erteilen. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass "Radio Paradiso" vor der erneuten Entscheidung des Medienrates in seiner wirtschaftlichen Existenz vernichtet werde, weil der Sender - im Gegensatz zu "Oldiestar" - keine andere Sendemöglichkeit habe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Rundfunkrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10556 Dokument-Nr. 10556

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10556

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung