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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.06.2015
- VG 21 K 321.14 -
Verbote bei Gestaltung einer Grabstätte müssen in Belegungsplan des Friedhofs geregelt sein
Vergabeprotokoll stellt keine Rechtsgrundlage für behördliche Maßnahmen dar
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine Friedhofsverwaltung nur dann gegen die Gestaltung einer Grabstätte vorgehen kann, wenn dies durch einen Belegungsplan mit Gestaltungsvorschriften ausdrücklich verboten wird.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ließ die Urne seiner Ehefrau 2013 auf dem landeseigenen
VG erklärt Anordnung der Friedhofsverwaltung für rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Berlin gab der Klage statt. Die Anordnung der Friedhofsverwaltung sei rechtswidrig. Nach der 1998 in Kraft getretene Berliner Friedhofsordnung sei die Friedhofsverwaltung nur berechtigt, dem Nutzungsberechtigten angemessene Maßnahmen aufzugeben, wenn die Gestaltung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- In der Friedhofssatzung festgelegtes Verbot von Verwendung von Grabplatten wirksam
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 09.06.2010
[Aktenzeichen: 8 ME 125/10]) - Inhaber des Grabpflegerechts kann Grabschmuck eines Verwandten auf Vereinbarkeit mit übrigem Schmuck überprüfen
(Amtsgericht Bergen, Urteil vom 29.10.2014
[Aktenzeichen: 25 C 133/14])
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Dokument-Nr. 21242
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