wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 02.10.2010
VG 2 K 71.10 -

Amt muss Baum-Akte heraus­rücken: Bürgerin verlangt Information über die regel­mäßige Kontrolle eines Baumes

Auskunftsanspruch aus Informationsfreiheitsgesetz besteht auch für Vorbereitung von Zivilklagen gegen Behörden

Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Berlin) berechtigt auch dann zur Aktenauskunft, wenn mit der begehrten Information ein Amtshaftungsprozess gegen die Behörde vorbereitet werden soll. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin, im Falle einer Berlinerin, deren Auto durch einen herabfallenden Ast beschädigt wurde. Die Frau möchte wissen, ob der Baum regelmäßig kontrolliert wurde.

Im zugrunde liegenden Fall war das Kraftfahrzeug der Klägerin im Jahr 2009 in Berlin-Charlottenburg durch einen herabfallenden Ast eines Straßenbaumes erheblich beschädigt worden. Die zur Schadensaufnahme herbeigerufenen Polizeibeamten hatten vermerkt, der heruntergefallene Ast sei bereits „etwas angefault“ gewesen. Die Klägerin forderte das Bezirksamt daraufhin unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz Berlin auf, die Nachweise der Baumkontrollen für das Jahr 2009 vorzulegen. Diese Nachweise seien erforderlich für die Einschätzung, ob ein Schadensersatzanspruch gerichtlich weiterverfolgt werden solle.

Behörde hält Einsicht in Nachweise der Baumkontrolle für ungerechtfertigt

Die Behörde hatte dieses Begehren abgelehnt, weil nach der besonderen Art der Verwaltungstätigkeit ein Bekanntwerden des Akteninhaltes mit einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung unvereinbar sei. Die Gewährung von Akteneinsicht widerspreche zudem dem im Zivilrecht herrschenden Prinzip der Gleichrangigkeit der Parteien.

Behörde kann sich nicht auf Ausschlussgründe berufen

Das Verwaltungsgericht Berlin gab der Klägerin Recht. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin habe jeder Mensch gegenüber öffentlichen Stellen einen Anspruch auf Einsicht in die von dieser Stelle geführten Akten. Dazu zählten auch die fraglichen Vorgänge zu Baumkontrollen im Bereich des Bezirksamtes. Auf Ausschlussgründe könne sich die Behörde nicht berufen. Ein Ausschlussgrund liege nur vor, wenn ein vorzeitiges Bekanntwerden des Akteninhalts nach der besonderen Art der Verwaltungstätigkeit mit einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung unvereinbar sei. Dies könne hinsichtlich der Vorgänge nicht bejaht werden, weil die von der Klägerin erstrebte Informationsgewährung nicht zu Erschwernissen bei der Baumkontrolle selbst führe. Schließlich ergäben sich durch das Bekanntwerden des Akteninhalts auch keine nachteiligen Auswirkungen für das drohende zivilrechtliche Gerichtsverfahren.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10512 Dokument-Nr. 10512

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10512

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung