wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 09.09.2010
VG 14 L 85.10 -

VG Berlin: Beethoven-Oberschule muss weitere Schüler aufnehmen – Aufnahmekriterien im Schulgesetz nicht vorgesehenen

Prüfungsverfahren benachteiligt Erstbewerber

Eine Schule, die mittels Musikprüfungen die musikalischen Fähigkeiten der Bewerber überprüft, um die Schüler in eine musikbetonte Klasse aufnehmen zu können und Schüler, die den Test nicht bestehen, gleichrangig den Bewerberkontingenten für die anderen Klassen zugeordnet, handelt unzulässig. Dieses Verfahren basiert zum einen auf Kriterien, die im Schulgesetz nicht vorgesehen sind, zum anderen benachteiligt es die Schüler unangemessen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

An der Beethoven-Oberschule wurden zum Schuljahr 2010/11 vier neue siebte Klassen mit jeweils 32 Schulplätzen eingerichtet, und zwar eine Klage mit der Sprachenfolge Französisch/ Englisch und drei Klassen mit der Sprachenfolge Englisch/ Französisch mit jeweils verschiedenen Wahlpflichtangeboten (Musik, Mathematik, Englisch). Bei der Auswahlentscheidung erfasste die Schulbehörde die Bewerber für jede Klasse gesondert; für die Aufnahme in die musikbetonte Klasse führte die Schule Musikprüfungen durch, in denen die musikalischen Fähigkeiten sämtlicher Bewerber überprüft wurden. Mehrere Bewerber, die diesen Anforderungen nicht genügten, wurden durch die Schulleitung gleichrangig den Bewerberkontingenten für die anderen Klassen zugeordnet.

Verfahren bereits vergangenes Jahr beanstandet

Das Verwaltungsgericht beanstandete - wie bereits im Vorjahr - dieses Verfahren. Zum einen werde mit einer derartigen Prüfung die Aufnahme an die Schule von im Schulgesetz nicht vorgesehenen Kriterien abhängig gemacht. Zum anderen benachteilige die Aufnahme der erfolglosen Bewerber für die Musikklasse in die Kontingente der Bewerber für die Englischklasse und die Mathematikklasse die dortigen Erstbewerber. Das Begehren der Kinder, die sich zunächst für die Musikklasse angemeldet hätten, habe für die anderen Klassen nur als so genannten Zweitwunsch gewertet werden dürfen. Entsprechend hätten diese Anmeldungen erst nachrangig nach Aufnahme aller Bewerber, die - wie die nunmehr erfolgreichen Antragsteller - diese Klassen als Erstwunsch genannt hätten, berücksichtigt werden dürften. Die Schulbehörde könne sich schließlich nicht darauf berufen, dass die Aufnahmekapazität erschöpft sei; anderenfalls würden die Betroffenen rechtlos gestellt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Schulrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bewerbung | Schule | Schüler | Schülerin

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10248 Dokument-Nr. 10248

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10248

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung