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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 28.08.2012
VG 13 L 45.11 -

Berliner Tempodrom kann sich nicht gegen Hotelneubau wehren

Hotel wird durch Tempodrom aller Voraussicht nach keinen unzumutbaren Lärmimmissionen ausgesetzt

Das ehemalige Postamt SW 11 in Berlin-Kreuzberg darf zu einem Hotel umgebaut werden. Die erteilte Baugenehmigung verletzt nicht das baurechtliche Rücksichtnahmegebot. Auch eine unzumutbare Lärmimmission durch das benachbarte Tempodrom ist nicht zu befürchten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls betreibt in der Möckernstraße in Berlin-Kreuzberg das Tempodrom, ein überregional bekannter Veranstaltungsort u.a. mit zwei Arenen. Sie wandte sich gegen die von den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zum Umbau des ehemaligen Postamtes in ein Hotel mit 332 Zimmern. Das zwischen 1933 und 1937 errichtete denkmalgeschützte Bauwerk liegt auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Die Antragstellerin meinte, das geplante Hotel werde wegen der Veranstaltungen im Tempodrom Geräuschimmissionen ausgesetzt sein, die für einen Hotelbetrieb unzumutbar seien. Sie habe daher Nutzungseinschränkungen zu befürchten.

Der Baugenehmigung steht nichts im Wege

Der Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht Berlin zurückgewiesen. Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung verletze nicht das baurechtliche Rücksichtnahmegebot. Das Vorhaben der Beigeladenen werde durch den benachbarten Betrieb der Antragstellerin aller Voraussicht nach keinen unzumutbaren Lärmimmissionen ausgesetzt sein. Die angegriffene Baugenehmigung stellte sicher, dass die maßgeblichen Lärmrichtwerte, insbesondere der Nachtwert, eingehalten würden. Auch in den straßenseitig zum Tempodrom hin gelegenen Hotelzimmern werde es nicht zu unzumutbaren Geräuschimmissionen kommen, weil die Baugenehmigung den Einbau von geschlossenen Fenstern mit hohem Schalldämmwert vorschreibe.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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Dokument-Nr.: 14087 Dokument-Nr. 14087

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