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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 17.02.2012
- VG 13 L 191.11 u.a. -
Anlieger müssen vorläufig Kosten für neuen Park in Berlin-Tiergarten tragen
Park hat Funktion eines Gartenersatzes und stellt beitragsfähige Erschließungsanlage gemäß Baugesetzbuch dar
Die Kosten für die Herstellung des Tilla-Durieux-Parks, einer Grünanlage in Berlin-Tiergarten sind vorläufig von den Anliegern zu tragen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in drei Eilverfahren.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Bezirksamt Mitte von Berlin im Jahre 2003 den Tilla-Durieux-Park fertiggestellt, der südlich des Potsdamer Platzes auf dem Gelände des ehemaligen Potsdamer Bahnhofs liegt und eine Größe von etwa 24.000 qm hat. Der Park besteht im Wesentlichen aus zwei unregelmäßig geneigten "Grasskulpturen", zwischen denen sich ein breiter Durchgang mit mehreren Wippen befindet. Der Erschließungsaufwand (ohne Grunderwerbskosten) beläuft sich nach der Berechnung der Behörde einstweilen auf etwa 3 Mio. Euro.
Anlieger wenden sich gegen anteilige Kostenerstattungspflicht
Verschiedene
Touristische Mitnutzung der Fläche und Vorhandensein weiterer Grünflächen in der Umgebung für Einstufung als beitragsfähige Erschließungsanlage unerheblich
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin durften die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- VGH Bayern: Auch "nutzlose" Erschließung löst Beitragspflicht aus
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16.06.2009
[Aktenzeichen: 6 CS 09.757]) - Grundstücksteilung schützt nicht vor Erschließungsbeitrag
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2008
[Aktenzeichen: 2 S 1946/06])
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Dokument-Nr. 13075
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