wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28.01.2013
VG 13 K 159.10, VG 13 K 111.11 -

Bau eines weiteren Einkaufszentrums wegen schädlicher Auswirkungen für bereits existierende zentrale Versorgungsbereiche unzulässig

Untersagung des Baus dient Verhinderung städtebaulicher Missstände

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Bau eines weiteren Einkaufszentrums an der Landsberger Allee in Berlin-Lichtenberg untersagt, da der Bau des Einkaufzentrums schädliche Auswirkungen für mindestens drei bereits existierende zentrale Versorgungsbereiche im Bezirk mit sich bringen würde.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls wollte ein so genanntes SB-Warenhaus mit einer großteils für Lebensmittel vorgesehenen Verkaufsfläche von 5.000m² bzw. 8.000 m² in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem dort von ihr betriebenen Bau- und Gartenmarkt errichten.

Ortsteilzentren würden durch weiteres Einkaufszentrum erhebliche Umsatzrückgänge erleiden

Das Bezirksamt Lichtenberg hält das Vorhaben für nicht genehmigungsfähig, da von einem Einkaufzentrum in dieser Größe schädliche Auswirkungen für mindestens drei bereits existierende zentrale Versorgungsbereiche im Bezirk zu befürchten seien. Ein Gutachten hatte ergeben, dass diese Ortsteilzentren erhebliche Umsatzrückgänge erleiden würden. Dagegen hatte die Klägerin eingewandt, ihr Vorhaben ziele insbesondere auf autofahrende Käuferschichten und habe deshalb einen großen Einzugsbereich. Der fußgängerorientierte, der örtlichen Versorgung dienenden Einzelhandel werde davon nicht negativ beeinflusst.

Eröffnung des Bauvorhabens würde zu existenzgefährdenden Umsatzverlusten führen

Dem ist das Verwaltungsgericht Berlin nicht gefolgt. Von dem geplanten Einkaufszentrum seien schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungseinrichtungen zu erwarten. Dabei gehe es nicht um die Verhinderung von Konkurrenz für den bereits etablierten Einzelhandel, sondern um die Verhinderung städtebaulicher Missstände, insbesondere die Verhinderung von Leerständen. Diese seien aber im Falle einer Realisierung der Planung zu befürchten. Die Eröffnung des Vorhabens der Klägerin werde voraussichtlich - jedenfalls bei dem Ortsteilzentrum Hauptstraße/Storchenhof - zu existenzgefährdenden Umsatzverlusten führen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15213 Dokument-Nr. 15213

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15213

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?