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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 04.01.2016
VG 11 K 132.15 -

Luftreinhalteplan: Anwohner erzwingt Tempo 30 auf Bundesstraße

Reduzierung der Höchst­geschwindig­keit auch auf Haupt­verkehrs­straßen kann verlangt werden

Anwohner können im Einzelfall die Reduzierung der Höchst­geschwindig­keit auch auf Haupt­verkehrs­straßen verlangen, wenn ein Luftreinhalteplan dies vorsieht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Der Kläger ist Anwohner der Berliner Allee in Berlin-Weißensee. Dabei handelt es sich um die Bundesstraße 2, die pro Fahrtrichtung zwei bis drei Spuren aufweist. Auf ihr verkehren drei Bus- und vier Straßenbahnlinien. Die Verkehrslenkung Berlin lehnte den Antrag des Klägers, die vorgesehene Höchstgeschwindigkeit zum Zweck der Verminderung der Luftschadstoffe auf 30 km/h zu reduzieren, im Wesentlichen unter Berufung auf die überregionale Bedeutung der Verkehrsverbindung ab. Zur Sicherung eines leistungsfähigen Verkehrsnetzes müsse es bei Tempo 50 bleiben.

Verwaltungsgericht: Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen möglich

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts verpflichtete die Verkehrslenkung Berlin zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Berliner Allee zwischen Indira-Gandhi- und der Rennbahnstraße. Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bestehe diese Verpflichtung immer dann, wenn ein Luftreinhalteplan dies vorsehe. Ein solcher Plan liege hier mit dem von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beschlossenen Luftreinhalteplan 2011 bis 2017 vor. Danach soll Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen in solchen Abschnitten eingeführt werden, in denen mit einer Überschreitung des NO2-Grenzwertes zu rechnen ist. Die Grenzwerte für NO2 seien bereits im Jahre 2012 um 10 % überschritten worden, und es gebe keine Anhaltspunkte für Verbesserungen. Ein überwiegend stetiger Verkehrsfluss sei auch bei einer Geschwindigkeitsreduzierung gesichert, und die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs sowie der anderen Verkehrsteilnehmer würden ausreichend berücksichtigt.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2016
Quelle: ra-online, VG Berlin (pm/pt)

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Urteile zu den Schlagwörtern: Bundesimmissionsschutzgesetz | Luftreinhalteplan | Tempo-30-Zone

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Dokument-Nr.: 22050 Dokument-Nr. 22050

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Kommentare (3)

 
 
Rüdiger Pohlen schrieb am 06.01.2016

Ob dem Kläger wohl klar ist, das er mit Tempo 30 die Luftreinheit gar nicht oder nur unbedeutend verbessern kann ?

Anstatt leise im 4. Gang mit 50 dahin zu Rollen, müssen viele Autos nun im 3. Gang bei HÖHERER Drehzahl fahren, schwächer Motorisierte Autos eventuell sogar im 2. Gang.

Heißt, mehr Lärm und noch mehr Abgase.

Ich bin mal gespannt, wenn den die ersten Vergleichswerte veröffentlicht werden. Ich denke nicht, das die Luft durch Temporeduzierung verbessert werden kann.

Aber wird sicher klasse, wenn das Schule macht und dann die Hauptstraßen alle auf Tempo 30 reduziert werden. Wenn sich dann ein Auto nach dem anderen durch den Berufsverkehr schiebt und anstatt mal nur 2 Stunden verstopfte Straßen dann 4 Stunden daraus werden.

iLinke antwortete am 11.01.2016

volle Zustimmung. Leider werden in Deutschland naturwissenschaftliche Zusammenhänge nur noch durch die ideologische Brille gesehen, was bei den Bildungesfernen Medien auch nicht wirklich verwundert. Das partiell und schwerer CO2 bildet über unseren Köpfen ein "Treibhaus", Feinstaub kommt nur aus Dieselfahrzeugen und dann nach dem Motto, "was ich nicht sehe existiert nicht" (deswegen bekommen ja nur die Dieselfahrzeuge mit den gaaanz kleinen Partikel den grünen Passierschein) und ein Tempolimit muß direkt zur Abgasreduzierung führen...

Wo bleiben seriöze und ehrliche Untersuchen über so viel Unsinn, angefangen bei den so genannten Umweltzonen bis hin zu den Geschwindigkeitsreduzierungen wegen Lärm oder Abgase?

iLinke antwortete am 11.01.2016

volle Zustimmung. Leider werden in Deutschland naturwissenschaftliche Zusammenhänge nur noch durch die ideologische Brille gesehen, was bei den Bildungesfernen Medien auch nicht wirklich verwundert. Das partiell und schwerer CO2 bildet über unseren Köpfen ein "Treibhaus", Feinstaub kommt nur aus Dieselfahrzeugen und dann nach dem Motto, "was ich nicht sehe existiert nicht" (deswegen bekommen ja nur die Dieselfahrzeuge mit den gaaanz kleinen Partikel den grünen Passierschein) und ein Tempolimit muß direkt zur Abgasreduzierung führen...

Wo bleiben seriöse und ehrliche Untersuchen über so viel Unsinn, angefangen bei den so genannten Umweltzonen bis hin zu den Geschwindigkeitsreduzierungen wegen Lärm oder Abgase?

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