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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 20.06.2017
VG 10 L 667.17 -

Castor-Transporte mit Atommüll auf dem Neckar vorerst zulässig

Abwägung widerstreitender Interessen spricht für Vollziehung der Transport­genehmigung

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilbeschluss entschieden, dass auf dem Neckar vorerst Castor-Transporte mit Atommüll durchgeführt werden dürfen.

Ein auf die Durchführung von Kernbrennstoffen spezialisiertes und vom Kraftwerksbetreiber beauftragtes Unternehmen beantragte im März 2014 die Erteilung einer Genehmigung für den Transport von bestrahlten Brennelementen vom stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim zum Zwischenlager Neckarwestheim. Das in Berlin ansässige Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) erteilte die Genehmigung am 16. Mai 2017 und ordnete deren sofortige Vollziehung an. Danach darf das Unternehmen fünf derartige Transporte mittels Castor-Behältern bis November 2018 zu Lande und zu Wasser unter Einhaltung strenger Auflagen durchführen. Die an der Transportroute belegene Gemeinde Neckarwestheim beantragte beim BfE zunächst Einsicht in die Genehmigungsunterlagen; sie erhielt daraufhin teilweise geschwärzte Unterlagen, soweit potentielle Sicherungs- bzw. Schutzmaßnahmen betroffen waren. Auch das Sicherungskonzept und die Korrespondenz mit den Sicherheitsbehörden wurden aus Gründen der Geheimhaltung nicht herausgegeben. Mit ihrem Eilantrag will die Gemeinde Neckarwestheim die Transporte vorerst stoppen. Sie macht Gefahren für gemeindeeigene Einrichtungen wie ein Klärwerk, mehrere Kindergärten und eine Sporthalle geltend, deren Tragweite sie nur nach vollständiger Akteneinsicht einschätzen könne.

Sicherheitskonzept aus Geheimhaltungsgründen auch für Gericht nicht bekannt

Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag zurück. Zwar sei die Rechtmäßigkeit der Genehmigung in der Sache im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu klären und daher offen. Die Einschätzung, ob der erforderliche Schutz gegen die Risiken einer Freisetzung ionisierender Strahlung nach Maßgabe des insoweit vorgesehenen Sicherungs- und Schutzkonzepts gewährleistet sei, könne nicht vorgenommen werden. Denn ohne Vorlage des auch dem Gericht aus Geheimhaltungsgründen nicht zugänglich gemachten Sicherheitskonzepts sei dies nicht möglich. Ausnahmsweise könne das Gericht aber im Eilverfahren entscheiden, ohne das für diese Konstellation vorgesehene "in-camera-Verfahren" zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Aktenvorlage durchzuführen; denn die Entscheidung würde ansonsten erheblich verzögert, und im Übrigen verursachten die Transporte nicht mit Sicherheit nicht wieder rückgängig zu machenden Nachteile für die Antragstellerin. Vielmehr gehe es ausschließlich um die Frage, ob eine Risikoerhöhung im Bereich der Vorsorgemaßnahmen bestehe.

Gericht verweist auf erhebliches öffentliches Interesse an zeitnahem Rückbau des Kernkraftwerkes

Bei dieser Sachlage könne nur eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorgenommen werden, die für die Vollziehung der Transportgenehmigung spreche. Es bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse an einem zeitnahen Rückbau des Kernkraftwerkes Obrigheim, der ansonsten verzögert werde. Vor diesem Hintergrund sei es der Antragstellerin, die als Gemeinde lediglich eine Verletzung der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie rügen könne, zumutbar, den Vollzug der Genehmigung vorläufig hinzunehmen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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Kommentare (2)

 
 
MattyRecht schrieb am 21.06.2017

Das Verwaltungsgericht Berlin, mit dem unzulässigen Beschluss vom 20.06.2017 Az. VG 10 L 667.17 ist willkürlich und von hoher zudem Rechtsbeugung gesetzt worden, Gefahr für die Allgemeinheit Achtungslos auf die Totalvernichtung einer noch bestehender Bevölkerung! Gefahren bestehen immer und Über all, doch da wo sie wirklich unverantwortlich ist, spielt sich das Gericht hier bsonderlich auf, aber komisch auf, stellt Gefahren ins abseits und hat Begründungen die nach Bestechungen schon doch hoch-hinaus aussehen das lassen, dass Urteil!! Klar hier wird die Macht mit der Politik der Castro spielerisch weggesteckt, ohne sich die Gedanken zu machen, was wenn was passiert, ein Erdbeben oder schlechte Koordination des Schienennetzes Fehler durch wie immer Menschliches Versagen zu Unfälle kommt? 250 Jahre kann am Neckar je Inn bis Köln keiner mehr dort das Land bewohnen! Ist das dem Verwaltungsgericht klar genug als Gold und Geld zusehen? Zitat; - Schutz gegen die Risiken einer Freisetzung ionisierender Strahlung nach Maßgabe des insoweit vorgesehenen Sicherungs- und Schutzkonzepts gewährleistet sei, könne nicht vorgenommen werden, ENDE! Unverantwortlich ist das schon von Politiker hier so derartig herumzugasen, wie Kinderpornographie auf dem Rechner der Politiker nur die Spitze des Eisberges es ja so ist, zu besitzen; - Wie Grundlos so zu behaupten zu wollen, was nicht eben stimmt; - ZITAT: Sicherheitskonzept aus Geheimhaltungsgründen auch für Gericht nicht bekannt ! Wacht auf aus dem Märchen Grimm- Geschichten, bevor es zu spät ist"! Diese nicht eben Geheimhaltung hat nichts mit willkürlichen Konzepten zutun, was wenn es zu einem Anschlag der ISS kommt, vergessen wir alle mal nicht, in welcher Zeit wir hier alle noch leben so können? Zu lasch packen die das an wie hier das Labitare Urteil ohne jeglicher Achtung aus die im § 168 GVG oder im Artikel § 20 Abs. 3 Satz 2- 23ff, 4 GG hier keinerlei Rechtssicherheit IV Nr. 38-39 GG vom Erlaß schwer hier im Urteilsfindung aber unterdrückt ist und auch wurde der Berliner Verwaltungsrichter, wie viel hat man eigentlich dafür von welchem Politiker so bekommen? 1- oder 50 Millionen? Denn es macht ja Sinn bei einem solchen radioaktiven Unfall möglichst weit weg zu kommen zu können, war auch so in der Nazizeit, da sind sie auch weit abgehauen! Recht bekommt man ehe hier nicht mehr in dem SED Staat Deutschland! NVA Gehabe pur ist das Urteil allemale, - mit der KGB auch gleichstellen zu müssen!!

die hälfte des lebens schrieb am 21.06.2017

hat doch die verfassungsrichterschafft befunden,es sei das atomgeschäft mit der vefassung vereinbar

gehändelt worden...art 1.u 20 gg....

selbst die inanspruchnahme der weiteren gegenwärtigen zukunft wäre ,wegen dem wohlstand

der nur und ausschliesslich nur durch dieses atomgeschäft erreicht werden konnte, von dem zukünftige generationen (welcher zugehörigkeit?)auch profitieren werden....

ob die gegenwärtigen und kommenden das auch so sehen und ob das wissenschaftlich objektiv so und nur so zutreffend ist....nun ja...

jedenfalls ist damit innerhalb des hamster rades alles gesagt....wer hier was sagen kann

und beschliessen kann steht ja vorher schon fest.wieso und warum das stht so nicht fest...

nur auf grund welcher sachverhalte...und das die verfassungsrichter allein darüber urteilen

was verfassungskonform ist und was nicht...

nur politische aussagen dürfen sie ja nicht treffen..aber was ist politik oder was ist recht....also da schon letzlich für die brd alles gesagt ist.....könnte mensch sich seine

klagen eigentlich auch sparen...man wird kein recht bekommen...solange ein anderes möglich ist.

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