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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 07.09.2016
- VG 10 L 313.16 u.a. -
Musikfestival "Lollapalooza" darf im Treptower Park stattfinden
Durch Absage des Festivals würden Land Berlin und Veranstalter erhebliche, nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das "Lollapalooza Festival 2016" am 10. und 11. September 2016 im Treptower Park stattfinden darf.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten sich Anwohner gegen die den Veranstaltern des Musikfestivals erteilte
Abwägungsentscheidung des Gerichts fällt zugunsten der Veranstaltung aus
Nach der vom Verwaltungsgericht Berlin getroffenen Abwägungsentscheidung kann die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 23143
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