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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 08.10.2020
- VG 1 L 339/20 -
VG Berlin erlaubt Motorradkorso gegen Kuttenverbot
Motorradkorso ist von "Verfassung geschützte Versammlung"
Das Verwaltungsgericht in Berlin hat entschieden, das der für Ende Oktober 2020 angemeldete Motorradkorso eines Motorradclubs eine von der Versammlungsfreiheit geschützte Versammlung ist.
Im hier vorliegenden Fall plant der Antragsteller am 31. Oktober 2020 einen
Polizeipräsident hielt Anmeldung als Versammlung für vorgeschoben
Bereits in den vergangenen Jahren hätten jeweils am 31. Oktober Motorradkorsos des Motorradclubs stattgefunden, die jeweils vom Clubhaus zum Alten St. Matthäus-Kirchhof geführt hätten, wo ein am 31. Oktober 2015 verstorbenes prominentes Clubmitglied beerdigt sei. Der Anlass dieser Fahrten sei allein das Gedenken an das verstorbene Mitglied gewesen. Die Teilnehmer, deren Zahl über die Jahre gewachsen sei, seien dabei nach eigenen Regeln gefahren und hätten deshalb 2019 Probleme mit der Polizei bekommen. Deshalb erfolge die
VG: Geplanter Motoradkorso stellt geschützte Versammlung dar
Das VG hat dem Eilantrag stattgegeben. Der Bescheid erweise sich bei summarischer Prüfung als offensichtlich rechtswidrig. Die
Grabsteininschrift musste wegen Gesetzesänderung in nicht unerheblichem Umfang unkenntlich gemacht werden
Der Annahme kollektiver Meinungskundgabe stehe schließlich nicht die vom Antragsgegner angenommene Fahrtroute zum Alten St. Matthäus-Kirchhof entgegen. Auch diese stehe im Zusammenhang mit dem Versammlungsthema. Denn infolge der zum Veranstaltungsthema gemachten Gesetzesänderung habe die Inschrift auf dem Grabstein des verstorbenen Mitglieds in nicht unerheblichem Umfang unkenntlich gemacht werden müssen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29288
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