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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.06.2013
- VG 1 L 136.13 -
Stasi-Unterlagenbehörde darf über East-Side-Gallery-Investor informieren
Unternehmer ist gemäß Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR als Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes zu qualifizieren
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR darf Unterlagen über den Investor der East-Side-Gallery herausgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls steht seit Anfang des Jahres als Geschäftsführer einer Immobilienprojektentwicklungsgesellschaft zur Errichtung eines Wohnhochhauses an der Berliner East Side Gallery im Licht der Öffentlichkeit. Verschiedene Presseunternehmen beantragten ab März 2013 beim Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) die
Behörde ist zur Bereitstellung der Unterlagen zum Zweck der politischen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes berechtigt
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Antrag zurück. Die Voraussetzungen für eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Verfügbarkeit von Nachrichten in Online-Archiv einer Tageszeitung: Internetportal www.welt.de darf trotz Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht über Straftat und Stasivergangenheit berichten
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.10.2012
[Aktenzeichen: VI ZR 4/12]) - Ex-Stasi-IMs müssen Namensnennung dulden
(Landgericht München I, Urteil vom 15.04.2009
[Aktenzeichen: 9 O 1277/09])
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Dokument-Nr. 16132
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