Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 31.10.2019
- 13 K 19.16 -
Genehmigungspflicht einer bautechnisch notwendigen Grundrissveränderung wegen Anbaus eines Seitenflügels
Geringfügige Vergrößerung vorhandener Wohnungen führt nicht zur Verdrängung vorhandener Wohnbevölkerung
Eine bautechnisch notwendige Grundrissveränderung wegen des Anbaus eines Seitenflügels muss genehmigt werden, wenn durch den Anbau lediglich vorhandene Wohnungen leicht vergrößert werden. Eine Verdrängung der vorhandenen Wohnbevölkerung im Sinne von § 172 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) ist nicht zu befürchten. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümerin eines Miethauses in Berlin-Prenzlauer Berg wollte an das Haus einen
Anspruch auf Genehmigung der Grundrissveränderung
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf die beantragte Genehmigung zu. Zwar könne nach § 172 Abs. 4 BauGB eine Genehmigung in Milieuschutzgebieten versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll. Das Haus liege in einem solchen Schutzgebiet. Jedoch sei die hier beantrage
Keine Vernichtung besonders schützenswerten Wohnraums
Dem Wohnungsmarkt werde nach Auffassung des Verwaltungsgerichts keine Wohnungen entzogen. Es werde erst recht kein besonders schützenswerter Wohnraum vernichtet. Die Wohnungen können auch nach der
Erweiterung des Wohnungsangebots gefährdet nicht Wohnungsbestand
Das Verwaltungsgericht gab zudem zu bedenken, dass die bloße
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 130 GE 2020, 130
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28481
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28481
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.