wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 18.05.2006
7 K 3665/04 und 7 K 3668/04  -

Keine Riesenwindräder in Bad Sassendorf

Beträchtliche Höhe der Anlage würde Landschaftsbild verunstalten

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat zwei Klagen abgewiesen, mit denen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für zwei Windkraftanlagen nordöstlich von Bad Sassendorf erstritten werden sollten.

Die erste Anlage sollte bei einem Rotordurchmesser von 70 m und einer Nabenhöhe von 114,09 m eine Gesamthöhe von 149,09 m erreichen. Sie wäre damit die höchste Anlage im Kreis Soest geworden. Das zweite Windrad sollte noch größer werden: bei einem Rotordurchmesser von 112 m sollte es insgesamt 180,60 m hoch in den Himmel ragen, höher als jede andere Windanlage in Nordrhein-Westfalen. Der ursprünglich zuständige Kreis Soest wollte jedoch ebenso wenig wie die inzwischen zuständige Bezirksregierung Arnsberg die Windräder genehmigen. Auch die Gemeinde Bad Sassendorf wehrte sich gegen den geplanten Bau.

Das Gericht gab den Behörden Recht. Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus: Die Windräder seien unzulässig, weil sie das Landschaftsbild verunstalten würden. Zwar sei die nähere Umgebung der geplanten Standorte wenig schützenswert, da sie landschaftlich wenig Reize biete und durch eine Hochspannungsleitung, die Bahnlinie und bereits vorhandene Windenergieanlagen vorbelastet sei. Wegen der beträchtlichen Höhe der geplanten Anlagen würde von den Windrädern jedoch eine erhebliche Fernwirkung ausgehen. Die Beeinträchtigungen würden sich auch auf weiter entfernt liegende Bereiche auswirken, die - wie etwa die Bachläufe der Rosenau und der Ahse - landschaftlich durchaus reizvoll und nur gering vorbelastet seien. Insbesondere sei zu berücksichtigen, dass die sich drehenden Rotorblätter einen besonderen Blickfang darstellen würden. Aufgrund der Größe der Rotoren wären die vom Rotor bestrichenen Flächen deutlich größer als bei herkömmlichen Windrädern wie sie etwa im Windpark Bettinghausen/Schallern stünden (3.850 qm bzw. 9.850 qm gegenüber 1.500 qm). Dies verstärke in erheblichem Maße die zu befürchtende Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Arnsberg vom 21.06.2006

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Immissionsschutzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2600 Dokument-Nr. 2600

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2600

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung