wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 20.08.2007
14 K 274/07  -

Keine "Nacht der Musicals" in Hagen - Auswärtige Konzertagentur hat keinen Anspruch auf Überlassung der Stadthalle

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Klage einer Konzertveranstalterin gegen die Stadt Hagen auf Überlassung der Stadthalle Hagen abgewiesen. Die Klägerin wollte dort eine "Nacht der Musicals" veranstalten, die sie bereits in zahlreichen anderen Städten inszeniert hatte. Die Stadthallenbetriebs-GmbH, an der die beklagte Stadt Hagen mit einem Anteil von 50 Prozent beteiligt ist, hatte zuvor einen Antrag der Klägerin auf Überlassung der Stadthalle zu diesem Zweck abgelehnt, weil in dem fraglichen Zeitraum ähnliche Veranstaltungen vorgesehen seien und sie sich "keinem Diktat in Bezug auf Disposition und Belegung" beugen wolle, wie es in einem Beschluss der Gesellschafterversammlung hieß. Die Konzertveranstalterin hatte ihre Klage damit begründet, dass die Stadthalle eine öffentliche Einrichtung der Beklagten sei. Diese dürfe sich ihrer öffentlichen Aufgabe nicht durch die Flucht ins Privatrecht entziehen.

Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Nutzung der Stadthalle, weil es sich hierbei nicht um eine öffentliche Einrichtung im Sinne der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung handele. Die Stadthalle sei zu keinem Zeitpunkt als öffentliche Einrichtung gewidmet worden. Gegen den Charakter der Stadthalle als öffentliche Einrichtung für die Gemeinde spreche unter anderem, dass schon bei der Errichtung der Stadthalle Mitte der siebziger Jahre nicht an eine Einrichtung nur oder hauptsächlich für die Bürger der Stadt Hagen gedacht worden sei. Man habe schon nach den ursprünglichen Plänen auch ein überregionales bzw. internationales Kongresszentrum schaffen wollen. Die Beklagte habe zudem keine beherrschende Position in der Stadthallenbetriebs-GmbH. Es sei auch von Anfang an beabsichtigt gewesen sei, den städtischen Anteil auf 50 Prozent Anteil an der GmbH zu beschränken. Die Einrichtung sei ferner an einen von der Beklagten verschiedenen Träger verpachtet worden, damit dieser und nicht etwa die Beklagte die Stadthalle betreibe. Eine Vermutung, wonach für die Allgemeinheit nutzbare kommunale Einrichtungen öffentliche Einrichtungen seien, sei danach hier widerlegt. Aus der grundgesetzlich verbürgten Kunstfreiheit könne nur in Ausnahmefällen ein Leistungsanspruch - wie hier auf Überlassung der Stadthalle - abgeleitet werden. Die Klägerin habe ihre Show nach eigenen Angaben in 150 Städten vor über einer Million Besucher aufgeführt; zur Wahrung der Kunstfreiheit sei es danach nicht geboten, ihr einen 151. Aufführungsort zur Verfügung zu stellen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Arnsberg vom 17.09.2007

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Kunstfreiheit

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4882 Dokument-Nr. 4882

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4882

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?