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Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 05.04.2013
- 12 L 139/13 -
Vereinigung "DIE RECHTE" erhält vorläufig kein Girokonto bei der Sparkasse
Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos kann nicht auf das im Parteiengesetz verankerte Gleichbehandlungsgebot gestützt werden
Der nordrhein-westfälische Landesverband der Vereinigung "DIE RECHTE" ist mit einem Eilantrag gescheitert, der Sparkasse Hamm aufzugeben, dem örtlichen Kreisverband der Vereinigung vorläufig ein Girokonto zur Verfügung zu stellen. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat diesen Antrag abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg führt zur Begründung aus, dass der Landesverband nicht glaubhaft gemacht habe, dass die begehrte einstweilige Anordnung zur Vermeidung wesentlicher Nachteile notwendig sei. Es sei nicht hinreichend dargelegt worden, dass es dem
Bemühungen um ein Konto bei einer Online-Bank wären zumutbar gewesen
Zwar habe der
Erhebliche personelle Verflechtungen mit verbotenen Organisationen nicht von der Hand zu weisen
Im Übrigen dränge es sich auch nicht auf, dass der geltend gemachte Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos auf das im Parteiengesetz verankerte Gleichbehandlungsgebot gestützt werden könne. Dass der Landes- oder
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Arnsberg/ra-online
- Kreisverbände der NPD haben keinen Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei Sparkassen
(Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 01.10.2012
[Aktenzeichen: 2 L 147/10 und 2 L 95/09]) - Sparkasse muss Girokonto für NPD-Untergliederung führen
(Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 29.01.2013
[Aktenzeichen: 7 K 99/11])
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Dokument-Nr. 15579
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