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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 19.05.2015
- 9 K 2036/14 -
Ausnahme zur Schulpflicht in deutscher Schule: Deutsche Schülerin darf in den Niederlanden zur Schule gehen
Bei wichtigem Grund kann eine Ausnahmegenehmigung zur Schulpflicht in Deutschland erteilt werden
Das Land Nordrhein-Westfalen muss einer zwölfjährigen Schülerin eine Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer Schule in Kerkrade in den Niederlanden erteilen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Nach dem nordrhein-westfälischen Schulgesetz sei die
Auch zusammenwachsendes Europa war für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung
Von Bedeutung sei auch die "Gemeinsame Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung von schulischen Bildungsabschlüssen und Berechtigungen zwischen dem Königreich der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2015
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Aachen (pm/pt)
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Dokument-Nr. 21113
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