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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 31.03.2016
- 8 L 1094/15 -
Eilantrag eines Syrers gegen Ausreiseverbot ohne Erfolg
Ausreise darf bei Verdacht der Schädigung der auswärtigen Beziehungen oder des internationalen Ansehens der BRD untersagt werden
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass einem in Deutschland lebenden Syrischen Staatsangehörigen, der unter Verdacht steht, sich einer terroristischen Vereinigung angeschlossen zu haben, die Ausreise nach Syrien untersagt werden darf.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Ordnungsverfügung vom 25. November 2015 hatte die Städteregion Aachen dem Antragsteller, einem in Deutschland lebenden syrischen Staatsangehörigen, die
Eilantrag gegen Ausreiseverbot erfolglos
Der Eilantrag gegen das
Ausreise darf bei Gefährdung von erheblichen Belangen der Bundesrepublik Deutschland untersagt werden
Nach dem Aufenthaltsgesetz dürfe die
Eindruck prinzipieller Gewaltbereitschaft kann nicht entkräftet werden
Es bestünden erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller bereit sei, sich an bewaffneten Kampfhandlungen auch terroristischer Organisationen zu beteiligen. Er habe im Jahr 2013 als Profilfoto seines Facebook-Accounts ein Foto verwandt, auf dem er eine Tarnweste mit Funkgerät getragen und eine offensichtlich zu militärischen Zwecken bestimmte Waffe in beiden Händen gehalten habe. Zu diesem Zeitpunkt habe das Profil als Aufenthaltsort "Aleppo Syrien" ausgewiesen. Der Antragsteller selbst habe angegeben, in diesem Zeitraum jedenfalls für anderthalb Monate Kampfhandlungen aufgenommen zu haben. Der Antragsteller habe zwar geltend gemacht, dass er sich zwischenzeitlich von seinen Kampfhandlungen distanziert habe und heute nicht mehr zu solchen militärischen Mitteln greifen würde bzw. sich nunmehr ausschließlich humanitär betätige, indem er Hilfsgüter für syrische Flüchtlinge sammle. Der Eindruck einer prinzipiellen Gewaltbereitschaft werde dadurch aber nicht entkräftet.
Gründe für notwendige Ausreise nach Syrien nicht ersichtlich
Bei einer Beteiligung des Antragstellers an bewaffneten Kampfhandlungen in
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- Klage eines Salafisten gegen Ausreiseverbot abgewiesen
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2015
[Aktenzeichen: 22 K 5865/13]) - Aufenthalt im Terrorcamp geplant – Entzug des Reisepasses zulässig
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 25.01.2010
[Aktenzeichen: VG 23 L 314.09, 315.09 und 316.09])
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Dokument-Nr. 22440
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