wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 08.10.2013
8 K 590/09 -

Frage der Verfassungs­widrigkeit des Kinderbildungs­gesetzes NRW (KiBiz) bleibt offen

Stadt Aachen lehnt Förderungsantrag u.a. unter Hinweis auf den Abschluss der Bedarfsplanung ab

Eine privatgewerblich betriebene Kindertagesstätte kann für das Kindergartenjahr 2008/2009 keinen Betriebskosten­zuschuss von der Stadt Aachen verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen hervor.

Nach § 18 Abs. 2 KiBiz setzt die finanzielle Förderung einer Kindertageseinrichtung voraus, dass neben einer Betriebserlaubnis eine sog. Bedarfsfeststellung vorliegt. Die bis zum 15. März eines Jahres abzuschließende Feststellung obliegt der jeweiligen Kommune. Sie ist Grundlage für die vom Land für das folgende Kindergartenjahr (ab dem 1. August eines Jahres) zu zahlenden Kind-Pauschalen.

Ablehnung des Förderungsantrags durch die Stadt Aachen

Die Klägerin hatte den Betrieb ihrer Kindertagesstätte im Januar 2008 aufgenommen, aber erst Mitte Juli 2008 einen Förderantrag gestellt. Diesen Antrag hatte die Stadt Aachen u. a. unter Hinweis auf den Abschluss der Bedarfsplanungen abgelehnt.

Verwaltungsgericht Aachen stimmt Ablehnung des Förderungsantrags zu

Dies ist nach Ansicht des Gerichts nicht zu beanstanden. Die Beklagte habe den erst nach Abschluss der Bedarfsplanung gestellten Antrag zu Recht nicht mehr berücksichtigt. Gerade in dem von der Klägerin ausschließlich besetzten Betreuungsbereich für unter dreijährige Kinder habe für das Kindergartenjahr 2008/2009 wegen der Umstellung der gesetzlichen Grundlagen und der Finanzierungsform erhöhte Veranlassung für eine Bedarfsplanung bestanden. Entgegen der Ansicht der Klägerin sei nicht allein die tatsächliche Inanspruchnahme von Plätzen entscheidend, zumal für diese Altersgruppe zum damaligen Zeitpunkt noch kein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gegeben war.

Scheitern der Klage an der fehlenden Bedarfsfeststellung

Da die Klage für das Kindergartenjahr 2008/2009 bereits an der fehlenden Bedarfsfeststellung scheiterte, bedurfte es keines weiteren Eingehens auf die in der mündlichen Verhandlung problematisierte Frage, ob der generelle Ausschluss privatgewerblicher Träger von jeglicher staatlicher Förderung verfassungsgemäß ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16961 Dokument-Nr. 16961

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16961

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung