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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 24.07.2019
- 7 L 835/19 -
Tötungsanordnung wegen Befall einer Rinderherde mit Rinderherpes rechtmäßig
Tierschutzgesetz steht Tötungsanordnung nicht entgegen
Das Veraltungsgericht Aachen hat entschieden, dass eine vom Veterinäramt der Städteregion Aachen verfügte Tötungsanordnung für eine Rinderherde wegen eines Befalls mit Rinderherpes rechtmäßig war.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem im Mai 2019 bei einer Routineuntersuchung festgestellt worden war, dass der Rinderbestand eines landwirtschaftlichen Betriebs in der Region mit dem sogenannten Rinderherpes befallen war, ordnete das
Veteränam zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit Herpesvirus zur Tötungsanordnung befugt
Der dagegen gerichtete Eilantrag blieb hinsichtlich der Tötungsanordnung vor dem Verwaltungsgericht Aachen ohne Erfolg. Das Gericht führte zur Begründung aus, dass nach dem Tiergesundheitsgesetz und der Verordnung zum Schutz der
Gesunde Rinderherden sollen vor Infektionsgefahr geschützt werden
Das Tierschutzgesetz stehe der Tötungsanordnung nicht entgegen. Der Status als virusfreies Gebiet führe nach EU-Recht zwar zu Handelserleichterungen, daneben gehe es aber auch um die Vorbeugung vor Tierseuchen und den Erhalt der Tiergesundheit. Dies habe das
Maßnahme nicht unverhältnismäßig
Mildere Maßnahmen seien nicht ersichtlich, weil einmal infizierte
Androhung der Tierschlachtung durch dritte mangels Benennung der voraussichtlichen Kosten rechtswidrig
Soweit das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online (pm/kg)
- BSE: Anordnung der Tötung der gesamten Rinderherde rechtmäßig
(Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 08.11.2005
[Aktenzeichen: 16 U 76/05]) - Landwirt muss mit Bovinen Herpesvirus infizierte Rinder unverzüglich aus dem Bestand entfernen
(Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 22.02.2016
[Aktenzeichen: 7 L 72/16])
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Dokument-Nr. 27689
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