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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 04.02.2013
7 L 569/12 -

"Internet-Pranger" für Lebensmittel­verstöße: Bäckerbetrieb wehrt sich erfolgreich gegen Veröffentlichung

Veröffentlichung stellt schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte des Bäckerbetriebes dar

Die Städteregion Aachen hat es zu unterlassen, lebens­mittel­rechtliche Verstöße eines Bäckerbetriebes, der in der Region mehrere Bäckereifilialen betreibt, im Internet zu veröffentlichen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen hervor.

Dem vorzuliegenden Streitfall liegt folgender Sachverhaalt zugrunde: Im Oktober 2012 hatten Mitarbeiter der Städteregion im Produktionsbereich der Antragstellerin, ein Bäckerbetrieb, diverse lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt und angekündigt, diese in dem Internet-Portal www.lebensmitteltransparenz-nrw.de zu veröffentlichen. Die Antragstellerin verweist darauf, dass alle Mängel mittlerweile behoben seien und eine Veröffentlichung im Internet ihre Existenz vernichten würde. Für die Städteregion rechtfertigten die festgestellten erheblichen Verstöße eine Information der Öffentlichkeit. § 40 des Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuches (LFGB) gestatte in einem solchen Fall die Namensnennung im Internet.

Rechtmäßigkeit muss im Klageverfahren geprüft werden

Das Gericht hat der Antragstellerin Recht gegeben und zur Begründung ausgeführt, dass eine Veröffentlichung schwerwiegend in die Grundrechte der Antragstellerin eingreife. Ob dies rechtmäßig sei, müsse in dem von der Antragstellerin bereits angestrengten Klageverfahren geklärt werden. In der Rechtsprechung würden erhebliche Bedenken bestehen, ob § 40 LFGB mit EU-Recht und deutschem Verfassungsrecht vereinbar sei. Diese Bedenken habe zuletzt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim mit Beschluss vom 28. Januar 2013 geäußert.

Städteregion kann ordnungsrechtlich gegen Verstöße vorgehen

Die deshalb im Eilverfahren gebotene Abwägung falle wegen der mit einer Veröffentlichung verbundenen Folgen zu Gunsten der Antragstellerin aus, zumal die Städteregion ordnungsrechtlich vorgehen könne, wenn Gefahren von Produkten der Antragstellerin ausgingen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Computer und Recht (CR)
Jahrgang: 2013, Seite: 264
CR 2013, 264
 | Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
Jahrgang: 2013, Seite: 420
ZD 2013, 420

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Dokument-Nr.: 15191 Dokument-Nr. 15191

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