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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 20.09.2019
- 6 K 1578/19 -
Umfassendes Tierhaltungsverbot wegen massiver Mängel bei der Hundehaltung bestätigt
Ehepaar darf unter Auflagen künftig nur noch zwei Hunde behalten
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass für ein Ehepaar aus Monschau die Haltung und Betreuung von Wirbeltieren jeder Art wegen massiver Mängel bei der Tierhaltung untersagt bleibt.
Grund für das Verbot waren massive Mängel in der
Kläger darf zwei Hunde behalten und muss Betreuungskonzept vorlegen
Zur weiteren Begründung führte das Verwaltungsgericht Aachen aus, das kein Zweifel daran bestehe, dass die Eheleute mit der Haltung so vieler Tiere überfordert seien. Daraufhin haben der Ehemann und die Behörde einen Vergleich geschlossen. Danach bleibe das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 27955
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