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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 02.10.2012
- 2 L 426/12 -
Privater Verein darf vorläufig weiterhin mit altem Polizei-Wasserwerfer am Straßenverkehr teilnehmen
Vom Straßenverkehrsamt verfügte Rücknahme der Zulassung aufgrund eines Verfahrensfehlers rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass ein privater Verein mit einem alten Polizei-Wasserwerfer vorläufig weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen darf, da die zuvor vom Straßenverkehrsamt verfügte Rücknahme der Zulassung aufgrund eines Verfahrensfehlers rechtswidrig ist.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde der von der Polizei ausrangierte Wasserwerfer auf Antrag eines von Hamburgern in Aachen gegründeten Vereins 2010 vom Straßenverkehrsamt der Städteregion zum
Wasserwerfer weist keine technischen Mängel auf und darf daher vorläufig weiter am Straßenverkehr teilnehmen
Nach Hinweisen der Polizei verfügte das Straßenverkehrsamt die Rücknahme der
Straßenverkehrsamt stellt Änderungsantrag bei Gericht
Hierauf hat nun das Straßenverkehrsamt reagiert, eine Ergänzung des angegriffenen Rücknahmebescheides vorgenommen und zudem einen Änderungsantrag bei Gericht gestellt, über den in Kürze entschieden werden wird.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 14455
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