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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 26.08.2021
- 1 L 480/21 -
Posts und Likes in den sozialen Netzwerken können Zweifel an charakterlicher Eignung für den Beruf des Bundespolizisten begründen
Posting einer Karikatur, die einen Mann zeigt, der sich mit der Regenbogenfahne das Gesäß abwischt sowie Post eines "Mittelfinger-Emoji"
Die Bundespolizei darf zu Recht die Einstellung eines Bewerbers ablehnen, wenn sie Zweifel an dessen charakterlicher Eignung hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.
Der Bewerber hatte bereits im März 2021 eine Einstellungszusage für September 2021 erhalten. Im Nachgang hierzu fielen der Bundespolizei diverse Aktivitäten in sozialen Netzwerken auf, die Anlass gaben, an der charakterlichen Eignung zu zweifeln. So fand sich u.a. ein "Like" einer Karikatur, die einen Mann zeigt, der sich mit der
Eindeutig homophober Inhalt
Der Antragsteller begehrt die Einstellung per einstweiliger Anordnung und beruft sich u.a. auf die Einstellungszusage. Die Kammer führte hierzu aus, der "Like" der Karikatur mit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 30740
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