wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 16.03.2017
1 K 2871/16.A u.a. -

Kein voller Flüchtlingsschutz für unverfolgt aus dem Heimatland ausgereiste Syrer

Anhaltspunkte für Verfolgung und Folter allein aufgrund Ausreise oder Asylantragstellung nicht ersichtlich

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass nicht jedem unverfolgt aus dem Heimatland geflohenen Syrer voller Flüchtlingsschutz in Deutschland zuerkannt werden kann. Angesichts der Massenflucht aus Syrien, wird der syrische Staat voraussichtlich nicht jeden Rückkehrer als politischen Gegner ansehen, dem Verfolgung und Folter drohen.

Die Kläger des zugrunde liegenden Rechtsstreits hatten ihr Heimatland im Jahre 2015 verlassen und um Asyl nachgesucht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte ihnen wegen der Bürgerkriegsverhältnisse in Syrien jeweils den sogenannten subsidiären Schutz zugebilligt. Die Kläger sind der Ansicht, einen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling zu haben. Der Status eines Flüchtlings unterscheidet sich vom subsidiären Schutzstatus vor allem durch erleichterte Bedingungen, sich unbefristet in Deutschland aufhalten zu dürfen und Familienangehörige nachzuholen.

Syrischer Staat wird angesichts der Massenflucht aus Syrien nicht in jedem Flüchtling politischen Gegner sehen

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Aachen sind die Kläger jedoch nicht als Flüchtlinge anzuerkennen. Zur Begründung führte das Gerichts aus, dass das Auswärtige Amt keine Erkenntnisse darüber habe, dass es bei Rückkehr von unverfolgt ausgereisten Syrern - dazu gehören die Kläger - in ihren Heimatstaat systematische (flüchtlingsrechtlich beachtliche) Befragungen gebe oder diese Gruppe unterschiedslos bloß aufgrund eines vorangegangenen Auslandsaufenthaltes Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt sei. Es lägen keine hinreichenden Erkenntnisse darüber vor, dass der syrische Staat die (illegale) Ausreise, einen Auslandsaufenthalt und die Stellung eines Asylantrags generell als Ausdruck einer oppositionellen politischen Überzeugung werte. Nach Auswertung der Erkenntnislage halte es das Gericht bei der aktuellen Massenflucht aus Syrien, die rund ein Fünftel der der Gesamtbevölkerung betrifft, vielmehr für realitätsfern, dem syrischen Staat zu unterstellen, er sehe in jedem Asylbewerber einen politischen Gegner.

VG bejaht lediglich Zuerkennung subsidiären Schutzes als Bürgerkriegsflüchtling

Selbst wenn man das anders sehen würde, wäre keine individuelle politische Verfolgung anzunehmen. Die wahllose und eben nicht zielgerichtet eine Person betreffende Gefahr der Folter oder einer sonstigen individuellen Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt in einem innerstaatlichen Konflikt, wie er in Syrien herrsche, führe nicht zur Annahme politischer Verfolgung, sondern zur Zuerkennung subsidiären Schutzes als Bürgerkriegsflüchtling mit einem entsprechenden Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Asylrecht | Ausländerrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24004 Dokument-Nr. 24004

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24004

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
MattyRecht schrieb am 21.03.2017

Zu Recht hat das Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 16.03.2017 Az. 1 K 2871/16.A u.a. die Sachlage richtig beschlossen, dieser gilt aber nicht nur für Syrier sondern alle Immigranten und Emigranten allgemein.

Fakt ist das auch zu viele Afrikaner hier im Lande sitzen die eigentlich nichts zu suchen haben, da der mehr als nur Größte teil weder Kriege noch Unruhen im Lande haben, es gibt zwar diese Buschkriege oder dieser Bürgerkriege, doch das sind keinerlei Grundlagen dafür aus seinem Land zu flüchten zu müssen denn diese Kadetten Polizei eine Regierung stürzen wollen streit anfangen. Der Afrikaner hat mitbekommen das in Deutschland Geld um sonst man bekommt, wie bekannt auch es ja ist das es alle Herkunftsländer seit Jahrzehnte so agieren und damit Billionen EURO damit um sonst verschlingt, Teils auch der größten Substantiven Kriminellen hier reingelassen, siehe das jüngste Urteil in Aachen der 3 Jüngsten Attentäter, ein Asylrecht können die nicht mehr bekommen auch Eltern/Verwandte müssen nach Haftente dieser Täter mitsamt alle das Land verlassen ohne jeglicher Rückkehrsandritte je in der Zukunft erhalten nicht mehr zubekommen! Und da muss die Regierung viel härter nun vorgehen können, schon bei der kleinsten kriminellen Handlung Auto zu zerkratzen im sinne jeglicher Strafdatendelikte von Verwarnung schon an, ausreisen zu müssen.

Und da gibt es einige, die in 16 Bundesländer noch derzeit den Staat betrügen belügen mit auch gefälschten Dokumente, das mit dem Afrikaner 1997 war kein Einzelfall der 10 mal in Wuppertaler Sozialbehörde an der Nase herumgeführt hatte und einen erheblichen 6 Stelligen Betrag sich dadurch einkassierte, funktioniert also auch heute noch so! Und da kann ich nur den Rat als Bürger der Regierung mitteilen, welchem bereits immer wieder es schriftlich denen untermauert wird.

Hier in Deutschland sind viele Sozialschmarotzer betrügerisch ins Land eingereist, um eben den Staat mit Absicht planmäßig zu betrügen was das Zeug hält, sollen die doch mal nur schauen zusammenfassen, wieviele hier nicht so auch Arbeiten den ganzen Tag nur auf Ihrer Faulen haut liegen Fetter und Dicker werden von HartzIV Sozialhilfe ohne jeglicher Grundlage sich daran bereichern, vermutlich auch Doppelt sich die Gagen einziehen mit gefälschten Dokumente, denn mein Verdacht ist es, wie können Afrikaner Funkelnagelneue Fahrzeuge sich Finanzieren?

Also hier muss was nun passieren, das auch Intern die Polizei zu dem recht kommt, um deren Herkunft deren Fahrzeuge sie bei der Kontrolle so gerade Fahren die, Herkunft erfragen müssen, wer ihn bezahlt hat und woher denn die Kohle so kommt, wenn man Sozial- HartzIV- Empfänger bezieht ist?? Da wird es den Politiker so richtig schlecht was da nicht alles heraus kommt, auch diese ganzen Treffs-Club, die nicht umsonst sich vermehrt zum TeeTime Treff organisieren. Hat nur ein Grund- Geldwäschereien. MattRecht..

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung