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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 09.01.2014
- 1 K 2155/13 -
Entlassung eines Lehrers aufgrund sexuell anzüglichen Chattens mit einer 16-jährigen Schülerin gerechtfertigt
Dienstvergehen betrifft Kernbereich der Dienstpflichten eines Lehrers und rechtfertige regelmäßig die Entlassung
Ein Lehrer auf Probe, der über soziale Netzwerke mit einer 16jährigen Schülerin privat chattet und dabei explizit sein sexuelles Interesse an dem Mädchen zum Ausdruck bringt, darf aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 40jährige
Lehrer hält Entlassung für unverhältnismäßig
Der
Handeln des Lehrers stellt gravierendes Dienstvergehen dar
Das Verwaltungsgericht Aachen geht demgegenüber in seinem Urteil von einem gravierenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Schülers – Lehrer ist aus Schuldienst zu entfernen
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[Aktenzeichen: 6 A 2601/20])
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Dokument-Nr. 17738
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