wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 25.01.2018

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 18.01.2018
- 7 Sa 292/17 -

Senior Partner und Geschäftsführer einer Management­beratungs­gesellschaft ist kein Arbeitnehmer

Geschäftsführer fehlt es für möglichen Kündigungsschutz mangels Weisungs­abhängigkeit an erforderlicher Arbeitnehmer­eigenschaft

Das Landes­arbeits­gericht Köln hat entschieden, dass ein Senior Partner und Geschäftsführer einer Management­beratungs­gesellschaft kein Arbeitnehmer ist, da es für ein Arbeitsverhältnis an der typischen Weisungs­abhängigkeit fehlt. Ein Berufen auf das Kündigungs­schutz­gesetz ist daher nicht möglich.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls wurde im Jahr 2004 bei der Beklagten als vice president (damalige Bezeichnung für Partner) nach einem Quereinstieg angestellt. Im Jahr 2005 schlossen die Parteien ein transfer agreement, nach dem der Kläger zum Geschäftsführer ernannt und in ein entsprechendes Dienstverhältnis übernommen wurde. Ein zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis wurde zugleich ausdrücklich aufgehoben. Die Beklagte bestellte über 100 Partner - wie den Kläger - zu Geschäftsführen. Eine Eintragung in das Handelsregister - für die nach dem GmbHG die Geschäftsführer selbst zu sorgen haben - erfolgte zunächst nicht.Zu den Aufgaben... Lesen Sie mehr

Werbung

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.12.2017
- L 5 R 51/17 -

Versorgungsehe: Keine Witwenrente nach Hochzeit am Krankenbett

Tödliche Folgen einer Krankheit waren bei Eheschließung vorhersehbar

Hat eine Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert, besteht regelmäßig kein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente. Nur wenn besondere Umstände die Annahme einer sogenannten Versorgungsehe widerlegen, kann eine entsprechende Rente beansprucht werden. Hiervon ist regelmäßig nicht auszugehen, wenn die tödlichen Folgen einer schweren Krankheit bei Eheschließung für den Verstorbenen vorhersehbar waren. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landes­sozial­gerichts hervor.

Im zugrunde liegenden Fall beantragte eine 1951 geborene pflegebedürftige Frau aus Kassel bei der Deutschen Rentenversicherung Witwenrente, nachdem ihr 1949 geborener Ehemann im Juni 2013 an den Folgen eines Krebsleidens verstorben war. Die Eheleute waren bereits während der Jahre 1980 bis 2000 verheiratet. Im Jahr 2011 zogen sie wieder zusammen. Am 23. Oktober 2012 wurden bei dem... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 25.01.2018
- C-473/16 -

Psychologischer Test zur Bestimmung der sexuellen Orientierung von Asylbewerbern unzulässig

Test stellt unverhältnismäßigen Eingriff in das Privatleben dar

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass ein Asylbewerber keinem psychologischen Test zur Bestimmung seiner sexuellen Orientierung unterzogen werden darf. Die Durchführung eines solchen Tests stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Privatleben des Asylbewerbers dar.

Im zugrunde liegenden Fall stellte ein nigerianischer Staatsangehöriger April 2015 bei den ungarischen Behörden einen Asylantrag, den er damit begründete, dass er befürchte, in seinem Herkunftsland wegen seiner Homosexualität verfolgt zu werden. Obwohl die ungarischen Behörden in seinen Angaben keine Widersprüche feststellten, wiesen sie seinen Antrag mit der Begründung ab, dass das... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil vom 14.01.2015
- 531 C 227/13 -

Baumfällkosten stellen keine Betriebskosten dar

Keine Umlage von Baumfällkosten auf Wohnungsmieter

Die Kosten für das Fällen eines Baumes können nicht auf Wohnungsmieter umgelegt werden, da es sich bei Baumfällkosten nicht um Betriebskosten handelt. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Blankenese entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung gemäß der Nebenkostenabrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011/2012 unter anderem die anteiligen Kosten für das Fällen einer Kastanie auf dem Grundstück zahlen. Auf die Mieter entfiel ein Betrag in Höhe von 668,80 EUR. Da sich die Mieter weigerten die Kosten zu tragen, erhob die Vermieterin Klage.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Esslingen, Urteil vom 27.09.2017
- 1 C 783/17 WEG -

Geringfügige Terrassen­erweiterung bedarf keiner Zustimmung aller Wohnungseigentümer

Erweiterung einer 2 m tiefen Terrasse um 60 cm ist geringfügig

Eine geringfügige Terrassen­erweiterung stellt keine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 des Wohn­eigentums­gesetzes (WEG) dar, so dass sie nicht der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. Wird eine 2 m tiefe Terrasse um 60 cm erweitert, liegt eine Geringfügigkeit vor. Eine nachteilige Beeinträchtigung im Sinne von § 14 WEG liegt dann nicht vor. Dies hat das Amtsgericht Esslingen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer einer Erdgeschosswohnung wollten ihre 2 m tiefe Terrasse durch eine zusätzliche Plattenreihe um 60 cm erweitern. Sie führten zur Begründung an, dass die bisherige Terrassengröße nicht ausreiche, um einen Tisch mit Stühlen aufzustellen. Zwei weitere Wohnungseigentümer hielten die Terrassenerweiterung für unzulässig und verweigerten... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.01.2018
- BVerwG 5 C 18.16 -

BVerwG zur Höhe der Vergütung für Tagesmütter und Tagesväter

Vergütung orientiert sich orientiert sich an geltenden Tariflöhnen der in Kinder­tages­einrichtungen beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass der vom Jugendhilfeträger festgesetzte Betrag für die Anerkennung der Förderungsleistung an eine Tagespflegeperson in Höhe von 2,70 Euro je Kind und Stunde im konkreten Fall gerichtlich nicht zu beanstanden ist.

Die Klägerin ist Tagesmutter und vereinbarte Anfang September 2014 mit den Eltern eines seinerzeit etwa 20 Monate alten Kindes, dass sie dieses im Kindergartenjahr 2014/2015 wöchentlich von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr betreue. Im Anschluss daran bewilligte das Jugendamt der beklagten Stadt den Eltern eine Tagespflege im Umfang von bis zu 20 Stunden wöchentlich. Hierfür... Lesen Sie mehr




Werbung