wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 10.01.2018

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 07.12.2017
- VG 23 K 495.15 -

Schlachtensee und Krumme Lanke: Angeleinte Hunde dürfen in Berlin nur außerhalb der Badesaison ans Wasser

Mitführverbot bezweckt Vermeidung typischer Nutzungskonflikte zwischen Hunden und Besucher öffentlicher Badestellen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Hundeverbot an öffentlichen Badestellen am Ufer von Schlachtensee und Krumme Lanke nur während der Badesaison (15. Mai bis zum 15. September) gilt.

Nach dem neuen Berliner Hundegesetz ist es verboten, Hunde an öffentliche Badestellen mitzuführen; nach einer früheren Fassung des Gesetzes erstreckte sich das Verbot ausdrücklich nur auf "gekennzeichnete" Badestellen. Die Kläger, mehrere in Berlin wohnende Hundebesitzer, sind der Auffassung, dass die neue Regelung gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot verstoße. Denn ohne entsprechende Kennzeichnung sei nicht deutlich genug erkennbar, welche Bereiche am Ufer eines Gewässers öffentliche Badestellen seien. Zudem bestehe am Ufer von Schlachtensee und Krumme Lanke auch kein Leinenzwang. Sie begehrten daher hauptsächlich die Feststellung,... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.09.2017
- III R 19/16 -

Bekanntgabe der Abschluss­prüfungs­ergebnisse nicht entscheidend: Kindergeldgewährung endet erst mit Ablauf der gesetzlich festgelegten Ausbildungszeit

BFH zum Ausbildungsende im Kindergeldrecht

Die Kindergeldgewährung aufgrund einer Berufsausbildung endet nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses einer Abschlussprüfung, sondern erst mit dem späteren Ablauf der gesetzlich festgelegten Ausbildungszeit. Dies hat der Bundesfinanzhof zu § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a des Einkommen­steuer­gesetzes entschieden.

Im zugrunde liegenden Streitfall absolvierte die Tochter des Klägers eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin, die nach der einschlägigen landesrechtlichen Verordnung drei Jahre dauert. Der Ausbildungsvertrag hatte dementsprechend eine Laufzeit vom 1. September 2012 bis zum 31. August 2015. Die Tochter bestand die Abschlussprüfung im Juli 2015; in diesem Monat... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 14.12.2017
- 1 K 6923/17 -

Erstattung von Übernachtungskosten für Lehrkräfte in Höhe von pauschal 18 Euro pro Nacht zu gering

Aufwandsvergütung muss entsprechend den notwendigen Mehrauslagen bemessen werden

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass das beklagte Land Baden-Württemberg verpflichtet ist, einer verbeamteten Lehrerin weitere Übernachtungskosten für eine Klassenfahrt in Höhe von 44 Euro zu erstatten.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens begehrt die Erstattung von Übernachtungskosten, die anlässlich einer mehrtägigen, als Dienstreise genehmigten Studienfahrt einer 11. Klasse im Jahr 2016 nach Prag entstanden waren. Das Hostel hatte für jede Übernachtung Kosten in Höhe von 59,17 Euro pro Nacht in Rechnung gestellt. Davon erstattete das Landesamt für Besoldung und Versorgung... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.06.2017
- IV ZR 161/16 -

BGH: Nutzungsrecht an Ferienwohnung im Rahmen eines Time-Sharing-Modells von Reise­rücktritts­versicherung umfasst

Anspruch auf Versicherungsschutz aufgrund unklarer Klausel "Mietleistungen (z. B. Ferienwohnung)"

Zwar wird eine Ferienwohnung im Rahmen eines Time-Sharing-Modells nicht mittels eines Mietvertrags überlassen. Dennoch kann eine Reise­rücktritts­versicherung gelten, wenn zwar als versicherte Reise "Mietleistungen" gelten, aber zugleich beispielhaft eine Ferienwohnung genannt wird. In diesem Fall ist die Klausel unklar und geht zu Lasten des Versicherers. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar beabsichtigte im September 2014 einige Tage in einer gebuchten Ferienwohnung zu verbringen. Die Ferienwohnung gehörte zu einer Anlage, die einer Aktiengesellschaft gehörte. Der Ehemann besaß Aktien an dem Unternehmen, wodurch er mittels eines Punkte- und Reservierungssystems ein Anrecht auf die Nutzung der Ferienanlagen erwarb... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 23.08.2017
- 4 C 348/16 (04) -

Gesund­heits­gefährdung aufgrund erheblichen Schimmelbefalls rechtfertigt außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrags

Frist von 14 Tagen zur Beseitigung des Schimmels ausreichend

Geht von einem erheblichen Schimmelbefall in der Küche eine Gesund­heits­gefährdung für den Wohnungsmieter aus, steht diesem gemäß § 569 Abs. 1 BGB ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht zu. Eine Fristsetzung gemäß § 543 Abs. 3 BGB von 14 Tagen zur Beseitigung des Schimmels ist angesichts der Schwere des Mietmangels ausreichend. Dies hat das Amtsgericht Saarbrücken entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kündigte die Mieterin einer 1,5 Zimmer großen Wohnung in Saarbrücken im Juli 2015 das Mietverhältnis außerordentlich fristlos. Sie führte zur Begründung an, dass insbesondere die Außenwand der Küche an mehreren Stellen großflächig von Schimmel befallen gewesen sei. Die Mieterin befürchtete aus diesem Grund eine Gesundheitsgefährdung für sie und ihr ungeborenes... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 08.01.2018
- 84 T 2/18 -

Internationale Zuständigkeit für Insolvenzverfahren über Vermögen der NIKI Luftfahrt GmbH liegt in Österreich

Mittelpunkt der Interessen der Schuldnerin liegt am Sitz in Österreich

Das Landgericht Berlin hat aufgrund der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der NIKI Luftfahrt GmbH (nach österreichischem Recht, im Folgenden: Schuldnerin) den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 13. Dezember 2017 aufgehoben, da die internationale Zuständigkeit nicht in Deutschland, sondern in Österreich liege.

Zugleich hat das Landgericht Berlin die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen. Der Beschluss des Landgerichts hat damit noch keine Rechtskraft erlangt, so dass der vorgenannte Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg zunächst fort gilt.Zur Begründung seiner Entscheidung setzte sich das Landgericht auch mit der Bestimmung der internationalen Zuständigkeit... Lesen Sie mehr




Werbung