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Donnerstag, 28. März 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 31.12.2016

Landgericht Wuppertal, Urteil vom 20.01.1986
- 3 O 353/85 -

Autobeschädigung durch herabfallenden Eiszapfen von Straßenlaterne: Gemeinde haftet nicht auf Schadenersatz

Ständige Kontrolle zur Verhinderung des Herabfallens von Eiszapfen unzumutbar

Fällt von einer Straßenlaterne ein Eiszapfen herab und beschädigt ein Auto, so liegt keine Amts­pflicht­verletzung vor und die Gemeinde haftet nicht auf Schadenersatz. Eine ständige Kontrolle zur Verhinderung des Herabfallens von Eiszapfen ist unzumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 1985 wurde ein PKW während eines verkehrsbedingten Haltens von einem etwa 20 cm großen herabfallenden Eiszapfen beschädigt. Dieser hatte sich von der Straßenlaterne, welche sich über den Straßenraum befand, gelöst. Der Fahrzeugbesitzer sah eine Verletzung der Amtspflicht und klagte gegen die Stadt Wuppertal auf Schadenersatz.Das Landgericht Wuppertal entschied gegen den Autofahrer. Diesem habe kein Anspruch auf Schadenersatz nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG zugestanden. Zwar sei es richtig, dass sich die Verkehrssicherungspflicht... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.01.2012
- 45 C 9929/11 -

Kalte Füße trotz Winterschuh: Käufer erhält angesichts eines ungewöhnlich harten Winters den Kaufpreis nicht zurück

Winterschuh sollte sich zum Gebrauch während eines üblichen Winters eignen / Beschaffenheits­vereinbarung hinsichtlich eines warmen Winterschuhs

Will ein Käufer für die Wintermonate ein warmes und wasserdichtes paar Schuhe kaufen, muss sich der Kunde selber ein Bild davon machen, ob die Schuhe seinen Bedürfnissen entsprechen. Zudem richtet sich die Eignung des Schuhs zum Wintergebrauch, nach einem gewöhnlichen Winter. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall erwarb ein Käufer im Oktober 2010 ein warmes und wasserfestes Paar Schuhe zum Preis von 145 €. Die Schuhe waren zur Kälteisolierung mit einer Schaftfütterung und zum Schutz gegen Wasser mit einer Goretex-Membran ausgestattet. Der Käufer behauptete nachfolgend, dass die Schuhe nicht ausreichend gegen Kälte isoliert seien und verlangte den gezahlten Kaufpreis... Lesen Sie mehr




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